Darf man in zweiter Reihe HALTEN zum Beladen oder Entladen?

6 Antworten

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Solange da kein absolutes Halteverbot gilt, darf man zum Be- und Entladen auf der Straße mit eingeschalteter Warnblinkanlage parken. Die Straße darf dabei aber nicht blockiert werden, der Verkehr muss vorbei fließen können. So habe ich das zumindest mal in der Fahrschule gelernt.

Ich glaube dass ist aber auch Auslegungssache wie sehr der Verkehr behindert wird. Vielleicht gibt es in Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen noch verschärfte Regeln, wo diese Vorschrift mit den zwei Spuren eingehalten werden muss.

Lösung, Bordstein mitnutzen wenn möglich oder bzw. und eine Genehmigung bei der Stadt einholen.

LG Knom

Die Lösung:

Wenn genügend Platz vorhanden ist, dass nachfolgende Fahrzeuge auch bei Gegenverkehr vorbei kommen, ist es erlaubt. Ansonsten nicht.

Der Gesetzgeber stellt damit klar, dass Parken in 2. Reihe nur dann erlaubt ist, wenn dadurch keine Behinderung des fließenden Verkehrs entsteht.


https://www.bussgeldkatalog.de/halten-in-zweiter-reihe/

und jederzeit in der Lage sein müssen, es sofort wegzufahren.

und das bist du nicht, wenn du dein Kind vom Kindergarten abholen willst. Du verschwindest in einem Gebäude


Spright 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 14:15

Gut. Was würdest du dann in meiner Stelle tun? 2 km entfernt einen Parkplatz finden?

Ich warte immer noch verzweifelt auf eine Antwort, was ein guter Bürger, der immer das Gesetz folgen möchte, in so einem Fall tut.

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Die Spur sollte also breit genug für zwei Fahrzeuge sein.

Bei ner Zweispurigen straße darfst du das eben Problemlos.

Bei entgegenkommendem Verkehr natürlich muss man anhalten, wenn man das haltende Auto überholen möchte

Ist dann entsprechend nicht nötig.

Es geht ja genau darum das der entgegenkommende Verkehr eben nicht durch fahrzeuge behindert werden die überholt werden.

Stell da mal 5 Autos hin die nur "be/entladen" dann haste da ne slalomstrecke für 5 minuten.

"Bei entgegenkommendem Verkehr natürlich muss man anhalten, wenn man das haltende Auto überholen möchte."

Nein, lies doch mal was du da selbst geschrieben hast. Die Spur sollte breit genug für zwei Fahrzeuge sein. Dann kann der andere einfach vorbeifahren. Ansonsten macht die StVO das mit Absicht unmöglich, natürlich.


Spright 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 08:58

Und eine Lösung? Um ein behindertes Kind aus der Kita kurz abzuholen (30 Sekunden), schreibt die StVO vor, dass man dafür erst 2 km weit parkt (der nächste freie Parkplatz)? "Natürlich" ist es nicht...

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HansImGlueck178  01.07.2020, 09:25
@Spright

Man darf eben nicht irgendwo auf der Straße halten und ein Hindernis darstellen. Das ist wohl nicht so schwer zu verstehen, warum das so ist...

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Spright 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 09:32
@HansImGlueck178

Doch, das ist mir schwer zu verstehen. Beim Laufen auf der Bürgersteig gibt es auch Hindernisse. Kein Problem, keiner beschwert sich. Auch auf der Straße gibt es häufig (legale) Hindernisse: Baustellen, Polizei, Feuerwehr, Taxi, Lieferdienst, Post, Unfall. Nicht so schlimm. Man überholt. Das Parken 2 km weit weg, wie ich beschrieben habe, stellt AUCH ein Hindernis zum alltäglichen Leben dar, ein GRÖßERES Hindernis, würde ich sagen.

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FouLou  11.11.2020, 14:06
@Spright
Taxi, Lieferdienst, Post

Dürfen das auch nicht.

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