Dürfen Motorradfahrer in einem Stau durch die Mitte oder links an den Autoschlangen vorbeifahren?
Als ich heute von der Arbeit nach Hause gefahren bin, ist mir fogendes aufgefallen: Viele Motorradfahrer fahren im Stau z.B. an einer Ampel links an den wartenden PKWs vorbei bis vor zur Ampel.
So etwas ähnliches ist mir letztes Woche auf der Heimreise vom Urlaub auf der Autobahn aufgefallen. Im Stau sind immer wieder Motorradfahrer in der Mitte an den wartenden Fahrzeugen vorbeigefahren (Rettungsgasse). Oder bei 3- spurigen Autobahnen sogar zwischen mittlerer und rechter Spur (auf der rechten Spur stauten sich LKWs.
Ich persönlich finde dieses Verhalten rücksichtslos und gefährlich. Allerdings weiß ich nicht, ob es laut StVO doch erlaubt ist. Kennt sich da jemand aus?
7 Antworten
Ein direktes Verbot innerorts zu filtern (so nennt man es, wenn ein Motorradfahrer z.B. an einer Ampel zwischen den Spuren hindurch fährt) gibt es nicht. Es ist jedoch alleine aufgrund der nicht eingehaltenen Abstände indirekt nicht erlaubt. Die Strafe hält sich daher aber auch in Grenzen.
Auf der Autobahn ist das schon eine ganz andere Sache. Fährt der Motorradfahrer durch die Rettungsgasse, missbraucht er diese. Ein höheres Bußgeld über 200€, Punkte und Fahrverbot können die Folge sein. Die einzige Ausnahme: Wenn der Fahrer sich damit aus einer medizinischen Notlage befreien möchte oder er diese damit verhindern möchte. Hitze kann also durchaus ein valides Argument sein. Der Motorradfahrer steckt nämlich (im besten Fall für seine Sicherheit) in Lederklamotten, hat keine Klimaanlage, hat einen Helm auf dem Kopf, kann nichts trinken oder essen und bekommt zudem die warme Luft vom Motorrad untenherum ab. Genauer gesagt darf der Fahrer die Rettungsgasse nutzen, um damit zu verhindern, dass er das Fahrzeug evtl. nicht mehr führen kann. Rein theoretisch ist es also möglich, dass jemand durch den Stau fährt und danach trotzdem normal weiterfährt, weil er dann eben wieder Fahrtwind abbekommt und nicht eingeht.
Als Motorradfahrer kann ich selbst sagen, dass das in der Praxis natürlich eine absolute Ausnahme ist. Ich bin aber auch jung und kerngesund. Es gibt sicherlich auch ältere Herrschaften, bei denen der Körper nicht so viel abkann. Wird man allerdings von der Polizei erwischt, dürfte das in den aller meisten Fällen schwierig werden einen Richter davon zu überzeugen, dass man wirklich eine Notlage gesehen hat. Spätestens, wenn man z.B. an einem Rastplatz vorbeifährt, wird es mit dem Argumentieren noch schwieriger. Man könnte auch z.B. ein drohendes Gewitter als Argument nehmen. Ob irgendein Richter sowas aber durchgehen lässt, möchte ich nicht beurteilen.
Kurzum: In manchen Ländern ist es ausdrücklich erlaubt. Deutschland zählt aber ganz klar nicht dazu. Nur ein Notfall kann die Ausnahme sein. Dazu sollte man wissen: Das gilt natürlich nicht nur für Motorradfahrer. Genauso darf z.B. ein freiwilliger Feuerwehrmann, der gerade gebraucht wird, ggf. (!) die Rettungsgasse benutzen. In solchen Fällen rufen solche Personen auch hin und wieder die Polizei an, um sich eine ausdrückliche Erlaubnis zu holen.
Zur Vollständigkeit: Eine Option, die Rettungsgasse nicht zu missbrauchen und günstiger davon zu kommen, ist der Standstreifen. Außerdem kann er deutlich ungefährlicher sein. Sieht man zwar seltener, aber auch das habe ich bereits mehrfach beobachtet.
Ich persönlich finde dieses Verhalten rücksichtslos und gefährlich
Ich persönlich finde dieses Verhalten nicht rücksichtslos und gefährlich. Ich mache das, weil ich sicher nicht in Leder verpackt mit Helm und Handschuhen neben Blechkarren stehen bleibe, deren Insassen im klimatisierten Innenraum sitzen.
Ich mache das seit über 40 Jahren, mit der gebotenen Vorsicht und Rücksichtnahme.
Dürfen Motorradfahrer in einem Stau durch die Mitte oder links an den Autoschlangen vorbeifahren?
Nein, das dürfen sie nicht. Ich mache es trotzdem. Ich bezahle auch die OWi.
Gut, hier finden wir nicht zusammen. Wie ich das finde, steht oben. Wie du das findest, in deinem Kommentar. Dann verfahre ich eben in deinen Augen rücksichtslos und gefährlich. Was mir das ist, kannst du dir denken.
Und diese Einstellung zeigt nur, dass Du charakterlich zur Führung eines solchen Fahrzeugs nicht geeignet bist.
Naja, ich fahre seit 45 Jahren. Charakter hin oder her. Abgesehen davon fahre ich unfallfrei. Und das nicht, weil andere Rücksicht auf mich nehmen. Meine charakterliche Eignung ist sicher nicht von deiner Einschätzung abhängig.
Aber da das "Gespräch" in die falsche Richtung verläuft, beende ich das jetzt. Ich bin raus.
Das ist ganz einfach: Wer laufend vorsätzlich Verkehrsregeln missachtet, ist zur Führung eines Fahrzeugs charakterlich nicht geeignet - das mussten schon ganz andere Verkehrsteilnehmer erfahren, die "nur" um die hundert Mal falsch geparkt hatten.
Klar, wenn man Dir - mal wieder - beweist, dass Du es mit Recht und Gesetz nicht genau nimmst, ist das für Dich immer beendet.
Du wirst überrascht sein aber das ist tatsächlich nicht verboten.
Allerdings müssten dabei die seitlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden, was oft nicht möglich ist.
Warum findest du das rücksichtslos?
Es ist streng genommen verboten. Nur frage ich mich was sie machen sollen. Vor ein paar Wochen war es ja extrem heiß. Bei der Hitze können sie kollabieren. Das kann sogar lebensgefährlich sein.
An Ampeln ist es glaube ich erlaubt, beim Stau weiß ich es nicht wirklich.
Ist eigentlich auch egal, hab viele Kollegen die Motorrad fahren und das machen, hab noch nie gehört das jemand angehalten wurde.
Der Polizei ist das ziemlich egal, solange sie dabei keinen gefährden.
Gefährlich ist es immer, gerade weil niemand mit einem derart gravierenden Fehlverhalten rechnen muss - und wenn nur jemand das Fenster öffnet und seine Hand heraus streckt - und damit ist es auch rücksichtslos, verboten ist es ohnehin.