Hallo wenn einer z.b beim schwarz fahren erwischt wird kriegt er niewieder den Führerschein?
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Hi doch.
Der Täter bekommt aber eine Sperrfrist vom Gericht aufgebrummt - meist so um die 2 Jahre herum.
In dieser Zeit darf er keinen Führerschein machen/ Wiedererteilung beantragen.
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Nein, lebenslange Sperre gibt es da nicht
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Falls Du mit Deiner Frage auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis zielst, so bekommst Du dafür als Ersttäter in der Regel eine Sperre zwischen 6 Monaten bis zu 5 Jahren für den möglichen Erwerb einer Fahrerlaubnis.
Nur in besonders schwerwiegenden Fällen oder bei notorisch wiederholter Tatbegehung kann so eine Sperrzeit auch unbefristet ausgesprochen werden.