Welche strafen bekomme ich bei fahren ohne fahrerlaubnis?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Siehe §21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist

Die Höhe der Geldstrafe ist einkommensabhängig, Maximum sind 360 Tagessätze, als Ersttäter bleibt es bei ca einem Monatslohn.

Wirst du innerhalb von drei Jahren erneut verurteilt, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden.

Während der Dauer des Strafverfahrens bist du für Fahrerlaubnisprüfungen gesperrt, danach entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, ob evtl eine MPU erforderlich ist.


Joejoe219 
Fragesteller
 04.11.2022, 14:10

Und wenn Hartz 4 bekommt Wieviel euro sind es dann ?

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migebuff  04.11.2022, 16:00
@Joejoe219

Der monatliche Hartz4-Regelsatz liegt bei 449€, geteilt durch 30 Tage macht das einen Tagessatz von 14,97€. Das Höchstmaß wäre somit bei 360 Tagessätzen 5389,20€.

Da du zusätzlich noch diverse weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wie das Fahren ohne bestehenden Versicherungsvertrag, ohne Betriebserlaubnis, ohne Zulassung usw begehen willst, wird es statt der für einen Ersttäter üblichen ~30 Tagessätze eher Richtung 60 bis 90 gehen.

Wenn du nicht zahlst, wird für jeden noch offenen Tagessatz ein Tag Haft angeordnet.

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Da wirst du wohl ein Problem haben. Die Polizei muss auch die Fahrerlaubnisbehörde informieren. Und die kann -unabhängig von gerichtlichen Entscheidungen- durchaus Maßnahmen einleiten, z. B. eine mehrjährige Sperre für den Führerschein verhängen.

Strafrechtlich wird eh ein Verfahren auf dich zukommen.


Joejoe219 
Fragesteller
 03.11.2022, 17:33

Wieviel euro

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gri1su  03.11.2022, 18:35
@Joejoe219

Das Urteil spricht der Richter. Es ist abhängig von vielen Faktoren, die wir nicht kennen. Aber wie auch immer: Es wird dir weh tun (soll es auch).

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Chris68952  17.11.2022, 15:13

Die Dauer der Sperre entscheidet das Gericht und nicht die Führerscheinstelle. Während dieser Sperre kann keine Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgen. Nach Ende der Sperre kann (und wird) die Führerscheinstelle VOR Erteilung der Fahrerlaubnis eine MPU anordnen

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gri1su  17.11.2022, 15:41
@Chris68952

Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle kann führerscheinrechtliche Maßnahmen anordnen, bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Alkohol und Drogen sind die häufigsten Gründe für das Einschreiten der Führerscheinstelle. Die Behörde erhält hiervon durch die Meldung der Polizei über z.b. eine Verkehrskontrolle oder einen Verkehrsunfall unter Alkohol- oder BTM-Einfluss Kenntnis. Sobald die Polizei wegen einem Bußgeldverfahren (§ 24a StVG) oder Strafverfahren (§ 316 StGB oder 315c StGB) ermittelt, meldet sie dies der Fahrerlaubnisstelle.

Wichtig ist: Die Führerscheinstelle erhält frühzeitig von diesen Verfahren Kenntnis. Sie kann, zumindest solange kein Strafverfahren zur Entziehung der Fahrererlaubnis läuft, auf Grund der gleichen Tatsachen direkt die Fahrerlaubnisentziehung oder z.b. eine MPU anordnen. Insbesondere das Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 24a StVG und das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren laufen regelmäßig selbständig neben einander. Für die Betroffenen ist es oft nicht vorauszusehen und nicht verständlich, dass wegen einer Drogen- oder Alkoholfahrt nach § 24a StVG durch Bußgeldbescheid ein kurzes Fahrverbot ausgesprochen wird, und die Führerscheinstelle im Anschluss oder parallel tätig wird, um die Fahrerlaubnis ganz zu entziehen.

https://www.anwalt-wegener.de/rechtsgebiete/fuehrerscheinrecht.html#EntziehungFuehrerscheinstelle

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Chris68952  17.11.2022, 16:23
@gri1su

und inwieweit trifft dies auf den aktuellen Fall zu ? Der Fragesteller hat keine Fahrerlaubnis, also kann sie ihm auch nicht entzogen werden. Das Gericht wird eine Frist festlegen, innerhalb derer die FEB dem Fragesteller auf keinen Fall eine Fahrerlaubnis ausstellen darf, falls er sie beantragt. Der von dir korrekt zitierte Text trifft auf Alk / Drogen zu aber nicht auf fahren ohne FE. Der Fragesteller kann nach Ende der vom Gericht festgelegten Sperrfrist eine FE beantragen und die FEB wird dies von einer positiven MPU abhängig machen. Die MPU wird nach der Beantragung der FE angeordnet werden. Bei einer Fahrprüfung wird dieser Antrag von der Fahrschule gestellt, aber erst nach Ende der Sperrfrist möglich.

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gri1su  17.11.2022, 17:01
@Chris68952

Auch in dem Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde eine (mehrjährige) Sperre bis zum Erwerb des Führerscheins verhängen - unabhängig von Gerichten.

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es ist je nach Land Vergehen (Deutschland) oder Ordnungswidrigkeit (z. B. Schweiz, Frankreich). Vergehen werden oft mit Gefängnis bestraft und Ordnungswidrigkeiten meist mit Busse eventuell ein paar Tage Haft.

Woher ich das weiß:Recherche

Klar kannst du dich in einer Fahrschule anmelden. Du wirst aber aufgrund einer wahrscheinlichen Führerscheinsperre erstmal keinen Führerschein machen können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Joejoe219 
Fragesteller
 03.11.2022, 16:47

Ja für wie lange ?

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ronnyarmin  03.11.2022, 16:50
@Joejoe219

Frage das am besten deinen Anwalt. Möglicherweise werden die Umstände deiner Fahrt berücksichtigt.

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