Hallo, wenn ein Pferd eingeschläfert wird, zieht die FN den Pass dann wieder ein und muss man eine "Sterbeurkunde" vorweisen - wie geht das alles von statten?

2 Antworten

Ruf doch einfach mal bei der FN in Warendorf an. Als mein erstes Pferd vor 15 Jahren eingeschläfert werden mußte, habe ich mit einem formlosen Schreiben  mit der Angabe der Lebendnummer und der Rechnungskopie vom TA die FN informiert. Den Pferdepass habe ich heute noch als Erinnerung aufbewahrt. Kann sein, dass sich zwischenzeitlich die Bedingungen geändert haben.


Prisca21 
Beitragsersteller
 02.09.2015, 22:24

Okay. Vermutlich wird das heute noch immer so sein. Sollte jemand wissen, wie das aktuell läuft - bitte gerne um Antworten :-)

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Ich habe zwar keinen Pass von der FN, sondern vom Araberverband. Ich habe den Pass nach dem Einschläfern meines Pferdes an den Araberverband geschickt mit der Bekanntgabe der Einschläferung. Ich bekam ihn nach einiger Zeit zurück. Er war mit einem schwarzen Balken ungültig gemacht worden. Aber immerhin hatte ich den Pass dann als Andenken an mein Pferd.

Ich kann mir denken, dass es bei der FN ähnlich verlaufen wird. Eine Sterbebescheinigung brauchte ich nicht.


Prisca21 
Beitragsersteller
 02.09.2015, 22:22

Vielen Dank für Deine Antwort!! Vermute dann auch mal, dass das bei der FN auch so in der Art sein wird.

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