Hallo:) Darf man mittlerweile zu zweit auf mofa fahren bzw mit mofaprüfbescheinigung zu 2 auf einem roller?

2 Antworten

Bei einem "echten" Mofa im herkömmlich Sinne nein, bei einem gedrosselten Roller seit kurzem definitv ja.

Die Anweisung ist aber erst eine Woche alt, habe sie am Freitag 30.03.2017 im Dienst-Newsletter gehabt.

Alle Roller die zum Mofa umgerüstet wurden und in deren Betriebserlaubnis diese Sitzbankreduzierung (durch Tasche) eingetragen ist, können sich diese Reduzierung und Sitzplatzanzahl 1 streichen lassen.

Mofa im herkömmlichen Sinne (sowas wie Kreidler Flory, Puch Maxi, Vespa Bravo, Ciao .....) nicht, das sind Einsitzer. Die "Scooter" / Roller können ab sofort auch zu zweit gefahren werden

Voraussetzung ist aber eine lange Sitzbank oder ein zweiter Sitz und Fußrasten für den Sozius.



migebuff  02.04.2017, 15:09

Die Anweisung ist aber erst eine Woche alt


Die entsprechende Rechtsgrundlage ist vier Jahre alt - §4 Abs 1 Nr 1b FeV. Zum ersten Januar wurde sie noch auf dreirädrige Fahrzeuge erweitert.

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newcomer  02.04.2017, 16:10
@migebuff

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

dann solltet ihr mal bei Bundesregierung bescheid sagen dass sie solche Seiten anpassen

Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h verlangt:

Einspurige

Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die

Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).

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hier ist erwähnt dass Kinder unter 7 mitgenommen werden dürfen aber von älteren wird da nichts erwähnt

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newcomer  02.04.2017, 16:13
@newcomer

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1.
einspurige
Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart
Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn
nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme
von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a.
Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,
1b.
zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B
und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel
4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die
Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und
vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre
Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener
Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
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migebuff  02.04.2017, 16:23
@newcomer

Ja, ist alles seit Jahren bekannt.

hier ist erwähnt dass Kinder unter 7 mitgenommen werden dürfen aber von älteren wird da nichts erwähnt

Natürlich wird das nicht extra erwähnt. Findest du bei Klasse B einen Satz mit der Aussage, dass du zu zweit, zu fünft, allein, mit Kind, ohne Kind usw fahren darfst? Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, und da es kein Verbot gibt, eine zweite Person mitzunehmen, kann niemand bei der Mitnahme einer zweiten Person gegen ein solches Verbot verstoßen.

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TransalpTom  02.04.2017, 20:01
@migebuff

Ich suche den newsletter morgen auf der Arbeit mal raus, da steht sicherlich eine Rechtsgrundlage angegeben.

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migebuff  03.04.2017, 21:53
@TransalpTom

§4 Absatz 1 Nr 1 ist irrelevant, es handelt sich um ein Fahrzeug nach §4 Absatz 1 Nr 1b. Geschwindigkeitsreduziertes Kleinkraftrad bis 25 km/h, nicht Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h. Seit 2013 Teil der FeV. Da es schon an den absoluten Grundlagen scheitert, gebe ich dir einfach Recht und verabschiede mich aus der Diskussion.

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Seit 2013, wenn es ein gedrosselter Roller ist, ja!