Zu zweit auf 25 km/h Roller?
Darf man mit 15 Jahren, wenn der Roller so gebaut ist zu zweit fahren ? Ist ja dann eigentlich ein Mofa.
5 Antworten
Wenn der Roller so gebaut ist ja - aber glaube du brauchst auch für so ein Mofa einen Nachweis, dass du das Ding fahren darfst.
Mit einer Mofaprüfbescheinigung darf man NUR alleine auf dem Mofa oder Roller fahren (bei dem Roller müssen die Fußrasten abgemacht und der Soziussitz unbrauchbar gemacht werden, z.B. mit einer fest angeschnallten Tasche).
Nein. Ein Mofa darf man nur Solo fahren.
Es gibt ausnahmen, das man ein kleines Kind im Kindersitz mitnehmen darf.
@ wildpark3 Dann schick mir doch bitte einen Link zu der Behauptung, Danke.
Dies Regelung gibt es schon seit letztem Jahr ..
Eigentlich seit 2013. Zum Jahreswechsel wurde nur das einsitzige Fahrrad mit Hilfsmotor aus der FeV getilgt, das fahrerlaubnisfreie zweisitzige 25km/h-KKR gabs schon davor.
@Rockuser
Sofern die Zulassung auf 2 Personen lautet, darfst man das.
@ wildpark3 Dann schick mir doch bitte einen Link zu der Behauptung, Danke.
http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2016/juli-2016/id-2016-07-388-mofa-pruefbescheinigung-zweisitziger-25-km-h-roller-erlaubt.htmlEinsitzigkeit nicht mehr erforderlich!
Dieser unbefriedigende Zustand wurde mit der am 19.01.2013 in Kraft
getretenen FeV-Änderung beseitigt. Seitdem stellt § 4 Absatz 1 Nr. 1b
Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h der Klasse
L1e (…) Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt
ist. Damit berechtigt die Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen von auf 25
km/h gedrosselten AM-Rollern und deren dreirädrigen Ablegern. Ein
zusätzlicher Umbau auf „einsitzig“ ist nicht mehr erforderlich.
Du darfst nur alleine mit einem 25kmh Mofa fahren.
Es geht sich hier um nen Mofaroller der für 2 Personen zugelassen ist. Dies Regelung gibt es schon seit letztem Jahr ..