Haben deutsche Mieter sich ihre Wohnungsnot mühsam durch mieterfreundliche Urteile erarbeitet?

5 Antworten

Das kann man jedenfalls so sehen und ich sehe es auch so.

Jedes Urteil und jedes Gesetz, das gut für Mieter ist - manche davon sind vollkommen schwachsinnig - ist logischerweise gut gegen Vermieter. Es kommen auch keine neuen dazu weil es sich nicht lohnt.

Es kam mit Ansage (habe ich also damals schon gewusst und geschrieben), dass es als Antwort auf die Mietpreisbremse in München praktisch keine kleinen, unmöblierten Wohnungen mehr zu mieten gibt. Der Preis für die Mieter hat sich durch die Mietpreisbremse mehr als verdoppelt.

Ein Teil der Ursache ist das sicherlich. Es gibt Vermieter, die mehrere oder viele Wohnungen vermietet haben und sich so organisiert haben, sowie ihre reichliche Erfahrung so einsetzen können, dass sie das einigermaßen im Griff haben, bis das nächste schreckliche Urteil kommt.

Dann gibt es Vermieter, die sich irgendwann ein Haus gebaut haben mit einer weiteren Wohnung darin, um diese zu vermieten oder welche, die sich eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge gekauft haben und diese vermieten. Für solche Vermieter lohnt es sich häufig nicht mehr, ihre Wohnung weiter zu vermieten, wenn sie den Ärger dagegen setzen, den sie sich vielleicht schon mal eingehandelt haben und den sie auch für die Zukunft befürchten.

Schließlich gibt es welche, die darüber nachdenken, sich eine Wohnung oder ein Haus zum Vermieten zu kaufen. Sie brauchen nicht lange rum zu fragen und zu recherchieren, bis sie feststellen, dass das so riskant ist, dass sie es lieber gleich bleiben lassen.

Eine Eigentumswohnung zum Vermieten war lange Zeit eine beliebte Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Angesichts der immer höheren Risiken, in eine Falle zu tappen, sind nun ETFs und vielleicht sogar Kryptowährungen die weitaus beliebtere Art, fürs Alter vorzusorgen.

Damit gehen natürlich dem Mietwohnungsmarkt viele Wohnungen verloren, bzw. werden gar nicht erst geschaffen, weil es die Investoren nicht gibt.

Aber, wie eingangs geschrieben, nur einer der Gründe für die Wohnungsnot in vielen Städten und Regionen. Bspw. der Zuzug, bspw. die Tendenz zu immer mehr Single-Haushalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Es gibt in zahlreichen Regionen einfach viel zu wenige Wohnungen. Die Wohnungen, die verfügbar sind, die werden teils zu horrenden Preisen vermietet. Von nicht rechnen kann überhaupt nicht die Rede sein. Mieter werden immer noch viel zu wenig geschützt.

Haben deutsche Mieter sich ihre Wohnungsnot mühsam durch mieterfreundliche Urteile erarbeitet?

Jap, wer in Deutschland Vermieter wird, hat salopp gesagt einen Hang zum Masochismus.

Stimmt ergo die These, dass auch vermieterfreundliche Urteile zu einer Wohnungsnot führen?

Das ist ein Teil der Wahrheit, wobei der für die Vermieter dieses knappe Angebot ja eher gut ist. Eigentlich müsste Deutschland schrumpfen. Der Ständige Zuzug aus dem Ausland führt allerdings zu einer konstanten Nachfrage. Hier liegt der Hauptgrund für die Wohnungsnot.

Da zu kommt das Deutsche Baurecht und andere Bürokratie, die jedes Jahr komplexer wird. Ein Freund von mir sollte vor einigen Jahren eine Glasfaserleitung für eine Behörde verlegen. Witzigerweise war das die gleiche Behörde, die teilweise den Bau abnehmen musste. Die besagte Behörde hat den Bau dann verzögert und gegen die Firma von meinem Kumpel geklagt, weil nicht fristgerecht fertiggestellt wurde. Das gibt dir vielleicht einen Eindruck, wie sehr zum Teil gegeneinander gearbeitet wird.

Kleine Vermieter dagegen bekommen selten ein vermieterfreundliches Urteil und haben es aufgegeben zu vermieten, weil "es sich nicht rechnet".

Der Mietspiegel in München deckt noch nicht einmal die Zinsen, die das Kapital der Wohnung kostet. Dank Mietpreisbremse.

Besser verfügbar sind möblierte Wohnungen, aber auch deutlich teurer. Es wird diskutiert, ob es sich um einen Trend handelt und diesem ein Riegel vorgeschoben werden müsse (SZ vom 20.08.2024).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB