Haben Arbeitnehmer recht bei Arbeitsvertrag?

6 Antworten

Natürlich hat jeder, also sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer das Recht, den Inhalt des Arbeitsvertrages unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, zu verhandeln.

Ist einem Arbeitnehmer also die Tätigkeitsbeschreibung zu vage, dann kann er den AG bitten, dies genauer auszuführen.

Man muss ja schließlich keinen Vertrag unterschreiben, mit dessen Inhalt man nicht einverstanden ist.

Weigert sich der Chef, bleibt einem immer noch die Möglichkeit, sich eine andere Stelle zu suchen.

Sicher wäre es aus Sicht des Arbeitnehmers gut, wenn alle zu verrichtenden Tätigkeiten akribisch aufgeführt wären. Meist wird hier jedoch auf eine Stellenbeschreibung verwiesen (die sollte man dann natürlich vorher lesen).


MertIs  23.09.2024, 11:29
Sicher wäre es aus Sicht des Arbeitnehmers gut, wenn alle zu verrichtenden Tätigkeiten akribisch aufgeführt wären

Was ich aber auch für völlig unrealistisch halte. Bei den meisten Jobs, zumindest mit einem Gewisssen inhaltlichen Anspruch, entwickeln sich die Aufgaben und Tätigkeiten ja mit der eigenen Arbeit ständig weiter bzw. verändern sich halt mit der Zeit.

Naja, Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandeln einen Arbeitsvertrag. Wenne beide damit einverstanden sind, unterschreiben sie ihn. Wenn nicht, dann eben nicht. Daher verstehe ich das nicht ganz.

Eine Tätigkeitsbeschreibung ist dabei zwar notwendig (als einer der Kernpunkte des Arbeitsverhältnissen), wie genau diese eingegrenzt werden muss ist aber nicht vorgeschrieben. Daher nein, es muss nicht ganz genau ausfomuliert sein was im Detail der Arbeitnehmer zu tun hat. Die Tätigkeitsbeschreibung kann auch ewas vage sein (und ist s meistens auch, der Arbeitgeber will ja flexibel bleiben). Würde auch so wenig Sinn ergeben alles genau darzustellen, denn der Inhalt der eigenen Arbeit wird sich ja (hoffentlich) weiterentwickeln.

Wenn also der Arbeitgeber eine sehr weit gefasste Tätigkeitsbeschreibung angibt, der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist, dann unterschreibt er halt den Vertrag nich. Er ist ja nicht gezwungen zu unterschreiben.

Das nennt sich Arbeitsplatzbeschreibung. Einen Arbeitsvertrag kann man auch nicht annehmen.

Eine Arbeitsplatzbeschreibung beschreibt grob die Aufgaben, die der Arbeitnehmer tun muss.

Eine 100%-ige Beschreibung aller Aufgaben wird es aber in den wenigsten Arbeitsbereichen geben. Wenn also die Chefin ins Sekretariat geht und sagt "Mein Drucker ist kaputt, drucke mir mal den Anhang meiner Mail aus", dann muss das gemacht werden, auch wenn es nicht explizit im Arbeitsvertrag steht. Oder wenn das Sekretariat unbesetzt ist, muss eine andere Person im Unternehmen die Post holen und verteilen.

Aber natürlich gibt es Grenzen. Natürlich kann der Chef zu seiner Marketingspezialistin nicht sagen: "Räum mal das Lager mit dem Gabelstapler aus".

Arbeitnehmer haben unter Umständen mehr Rechte als der Arbeitgeber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.