Habe ich richtig gehandelt?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast auf jeden Fall richtig gehandelt, da der Lehrer während seiner Abwesenheit seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Mach dir keine Sorgen, dass der Lehrer dich deswegen schlecht behandelt – wenn doch, solltest du das unbedingt erneut melden.

Hoffe ich konnte dir helfen 😊

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung