Was ist, wenn die Schule zu der ich gehe, Dinge aus dem Unfallbericht herauslässt, keinen RTW ruft, und die Aufsichtspflicht verletzt?

2 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Ok .. ganz einfache Sache: Du stellst Strafanzeige gegen die Schule (Rektor) wegen unterlassener Hilfeleistung!

Vollkommen egal was im Unfallbericht steht. Alleine, dass Du eine Stunde mit blutenden Wunden auf Hilfe warten musstest, ist ein Verstoß gegen §323c des Strafgesetzbuches:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Und der Anruf bei der 112 um einen Rettungswagen zu alarmieren IST eine Hilfeleistung. Wenn diese unterbleibt, hat sich die Schule strafbar gemacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Viel zu viel erlebt und erfahren!

Anzeige bei der Polizei aufgeben und dabei alle Umstände vorbringen