Ulaubsanspruch vor Kündigung?

1 Antwort

Auch für gekündigte Mitarbeitende gilt, dass der Urlaub im EInvernehmen mit dem Arbeitgeber genommen werden muss. Üblich sind allerdings die letzten Tage vor dem Ausscheiden.

Also rede mit deinem Chef, wann du den Urlaub nehmen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – beruflichen EIngliederung, Beratung, Vermittlung, Quali

Tyler710 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 23:45

Okay, aber er kann nicht sagen 'Ich zahle ihn dir aus (ich will ihn nicht ausgezahlt bekommen)' oder wegen Personalmangel kann er mir ihn trotzdem nicht verweigern? Also, mir ist es recht egal, er kündigt mich ja. Wenn er Personal dringend braucht, hört es sich nach seinem Problem an, nicht nach meinem.

Danke für deine Antwort