Guten Tag, wenn ich ch einen Unfall sehe, in dem ein Auto sich uberschlagen hat und da sind Ersthelfer, darf ich dann einfach weiterfahren?

3 Antworten

Diese Frage, kann kaum so pauschalisiert beantwortet werden. Der Einzelfall und die genauen Umstände, sind entscheidend. Grundsätzlich, hat nach §323c Strafgesetzbuch (StGB) jeder die rechtliche Verpflichtung dazu, in Notfällen entsprechend seiner persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten Hilfe zu leisten. Diese Verpflichtung entfällt zwar prinzipiell, wenn bereits andere hilfeleistende Personen vor Ort anwesend sind, jedoch können immer besondere Umstände hinzu kommen, welche eine Pflicht zur Hilfeleistung weiterhin bestehen lassen. Ohne nachzufragen, weiß man nicht, über welche Qualifikationen die anderen Ersthelfer verfügen. Hat man selber zum Beispiel erst kürzlich an einem erste Hilfe Kurs teilgenommen und bei den anwesenden Personen, liegt dieser aber schon längere Zeit zurück, dann wird von einem erwartet, dass man besser Hilfe leisten kann als diese und muss dies dann dementsprechend auch tun. Ein Sonderfall, besteht grundsätzlich bei Ärzten und bei medizinischem Fachpersonal. Deren rechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung entfällt erst dann, wenn mindestens gleichqualifiziertes Personal vor Ort anwesend ist. Ein Arzt könnte nicht sagen, dass er weitergefahren ist, weil bereits medizinische Laien vor Ort gewesen sind. Von ihm wird erwartet, dass er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten eine bessere Hilfeleistung erbringen kann.

Mfg

Keiner kann die Situation einfach so beurteilen. Wenn man die Chance hat, kann man anhalten und kurz fragen ob es noch Unterstützung braucht, man könnte bspw. noch bei der Absicherung der Unfallstelle helfen etc.

Qwnn schon Helfer da sind, kannst Du weiterfahren, sonst wr

irst Du noch als Gaffer bescbhimopft und verursachst einen langen Stau.