Darf man das Auto weiterfahren?

2 Antworten

Als Eigentümer bzw. Erbe des Fahrzeuges bist Du für das Fahrzeug verantwortlich.

Wenn Du dir nicht sicher bist, ob das Fahrzeug nicht verkehrsunsicher ist, solltest Du das Fahrzeug zunächst in der Werkstatt kontrollieren lassen.

Sollte die HU abgelaufen sein, bist Du zur unverzüglichen Hauptuntersuchung sogar verpflichtet.

Außerdem solltest du das Fahrzeug bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde auf deinen Namen umschreiben lassen, wenn Du der Erbe des Fahrzeuges sein solltest!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

kenkaneki18 
Beitragsersteller
 28.04.2023, 19:38

Ich bin zwar Erbe hab aber noch KEINEN Führerschein. Ich kann also das Auto noch gar nicht auf meinen Namen umschreiben. Außerdem muss man erst mal gucken, ob mit dem Auto alles in Ordnung ist. Die HU ist in ein paar Monaten aber trotzdem ist es besser, wenn man jetzt danach schaut als erst dann wenn die HU ist

SBV777  28.04.2023, 19:51
@kenkaneki18

Okay! Als Fahrzeughalter musst Du keinen Führerschein besitzen. Sonst wäre eine Zulassung auf eine Firma nicht möglich.

Wenn Du volljährig bist, kannst Du das Auto auf deinen Namen umschreiben lassen! Solltest Du noch minderjährig sein, bräuchtest Du die Einverständniserklärung des bzw. der Erziehungsberechtigten. Fahrzeuge werden auch auch auf minderjährige Halter zugelassen. Zum Beispiel aus steuerlichen Gründen, wenn diese Personen eine Schwerbehinderung haben.

Alternativ kannst Du das Auto auch bei einer Kfz-Zulassungsstelle abmelden! In einem Sterbefall wird grundsätzlich nicht sofort, die Abmeldung bzw. Umschreibung des Fahrzeuges von der Behörde gefordert. Bei fehlenden Versicherungsschutz wäre selbstverständlich die unverzügliche Umschreibung bzw. Abmeldung des Fahrzeuges erforderlich.

SARO1953  23.08.2023, 21:55
@kenkaneki18

Auf dich anzumelden ist kein Problem, du darfst nur nicht damit fahren.

SBV777  24.08.2023, 20:10
@SARO1953

Siehe meine Antwort und mein Kommentar! Ich habe den Sachverhalt doch ausführlich erläutert!

Wenn es zugelassen und weiterhin versichert ist, ja.