Gültigkeit eines Mietvertrages?

5 Antworten

Wenn die Garage ab dem 1.11. für Dich bereit gehalten wurde und sie Du erst deswegen später nutzen konntest, weil Du nicht früher unterschreiben konntest (also wenn das Verschulden bei Dir lag), dann musst du ab 1.11. zahlen.

Lag die Verspätung aber ursächlich beim Vermieter, dann erst ab dem Zeitpunkt, als Du die Garage tatsächlich nutzen konntest. Warum hast Du den Vertrag mit Beginnzeitpunkt 1.11. überhaupt unterschrieben, wenn das jetzt nicht passt?

Die Frage ist hier nicht eindeutig beantwortbar. Zum Einen ist nirgends genannt worden, weswegen der Vertrag erst am 13.11. unterschrieben wurde, zum Anderen nicht, ob du vor dem 13.11. schon Zugang zur Garage gehabt hattest.

Stand dir die Garage ab dem 1.11. oder sogar früher bereits zur Verfügung, dann wäre die Miete dafür unabhängig von den vertraglichen Fristen fällig geworden. Konntest du die Garage hingegen erst ab oder nach dem 13.11. nutzen, dann käme es darauf an, wen die Schuld am späten Übergabetermin der Schlüssel traf.

Gültig ist der "Starttermin" der im Vertrag genannt ist, also der 01.11. du musst also den November komplett bezahlen.

Andersherum könntest du ja auch am 15.10. einen Vertrag zum 01.11. unterschreiben und musst dann auch erst ab dem 01.11. zahlen.

Wenn du ab dem 01.11. mietest, dann ist auch ab dann die Miete fällig, egal ob du es nutzt oder nicht.


Gerhart  05.02.2025, 15:55

Ich lese hier MV am 13.11.24 unterschrieben - BS erklärt nichts weiter, also kann nicht am 1.11. gemietet worden sein.

Nussbecher  05.02.2025, 15:56
@Gerhart

Das ist nicht ganz richtig. Wenn vorher vereinbart war ab dem 01.11. zu mieten, dann wurde dies ja mit unterschrieben. Es steht ja so im Vertrag.

Gerhart  05.02.2025, 15:57
@Nussbecher

Ich habe das Spekulieren so satt. Der BS möge doch mal die Hosen runterlassen !!!

Nussbecher  05.02.2025, 16:02
@Gerhart

Es gibt nichts zu spekulieren. Es steht doch in der Frage, was unterschrieben wurde.

Gerhart  05.02.2025, 16:06
@Nussbecher

Es wurde ein Garagenmietvertrag am 13.11.24 unterschrieben und der Vermieter will augenscheinlich die Garagenmiete ab 1.11.24 kassieren. Es ist nichts von Mietbeginn, Übergabe, warum erst 13.11. usw. unterschrieben. Da ist soviel Spekulationsspielraum vorhanden.

Nussbecher  05.02.2025, 16:07
@Gerhart

Zitat aus der EIngangsfrage:

Im Vertrag steht das der Mietvertrag ab 1.11.24 Gültig ist

Gerhart  05.02.2025, 16:10
@Nussbecher

Vermutlich erkennst du das paradoxon nicht. Ein (Miet)vertrag wird erst wirksam, wenn wenn beide Vertragsparteien den Vertrag genehmigt haben. Alls andere wäre Geschwätz.

Nussbecher  05.02.2025, 16:16
@Gerhart

Irgendwie liest du nicht richtig. Es wurde unterschrieben, somit hat man sein Einverständnis ja gegeben.

FordPrefect  05.02.2025, 17:13
@Nussbecher

So einfach ist das hier nicht.
Ein Vertrag bedeutet zwei übereinstimmende Willenserklärungen - und die sind hier augenscheinlich erst zum 13.11. erfolgt. Ob ein rückwirkender Vertragsbeginn hier tatsächlich mietrechtlich vereinbart wurde, ist daher mindestens diskutabel. Denn eine Mietsache bedingt eben auch den Zugang zu selbiger, sonst ist der Vertrag bis dahin ggfs. schwebend unwirksam.

Es gilt das was drauf steht. Wenn man es nicht so will muss man es halt ändern lassen.