Gültigkeit unterschrieben als PDF?

3 Antworten

Nein, nicht generell. Nur dann, wenn diese elektronische Unterschrift auch akzeptiert wird vom Empfänger.

Das kommt darauf an, welche Formvorschriften für das Rechtsgeschäft gelten. Da die meisten Rechtsgeschäfte formlos geschlossen werden können, ist das im Regelfall ausreichend.

In Österreich ja, wenn du es mit der Handysignatur signierst. Verwende ich ausschließlich weil viel sicherer als die handschriftliche Unterschrift

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – arbeite seit vielen Jahren in der IT