Grunsteuer/Gebäudeversicherungerstmals auf Mieter umlegen?

5 Antworten

Sobald Mieter zur gesonderten Zahlung von Betriebskosten laut Mietvertrag verpflichtet sind, können sie zur Zahlung aller Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung durch den Vermieter herangezogen werden außer Punkt 17: Sonstige Betriebskosten, diese BK müssen im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden wie etwa Dachrinnenreinigung oder Wartung von Wasserfilteranlagen.

Ich vermute, dass auch die Grundstückshaftpflichtversicherung nicht umgelegt wurde.


Tobi1287 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 16:04

Richtig, auch die Grundstückshaftpflichtversicherung wurde nicht umgelegt. Im Mietvertrag steht, dass neben der Mieter eine Betriebskostenvorauszahlung zu zahlen ist. Dort hätte man in einer Leerzeile auch die Versicherungen und die Grundsteuer eingetragen werden können. Wurden sie damals aber leider nicht.

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Gerhart  01.09.2024, 16:05
@Tobi1287

Dann kann das durch den Vermieter auch nachträglich jederzeit gefordert werden.

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Gerhart  01.09.2024, 13:28

Das kann mit Wirkung 1.9.24 soort begonnen werden. Also Post an die Mieter mit Anpassung der Betriebskosten auf Grundlage der Betriebskostenverordnung.

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Tobi1287 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 16:05
@Gerhart

So hatte es mir mein Versicherungsberater auch erklärt. Dass wir es ab jetzt umlegen können mit entsprechender Mitteilung an die Mieter

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Gerhart  01.09.2024, 16:07
@Tobi1287

Es nennt sich ja Anpassung der BK, die hier vom Vermieter begehrt werden kann.

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Das kommt darauf an, was in den Mietverträgen vereinbart wurde. In manchen alten Verträgen wurden einfach einzelne Betriebskosten erwähnt ohne Verweis auf die BetriebskostenV.

Also einfach die Mietverträge prüfen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Ohne Vereinbarung im Mietvertrag sehe keine Rechtsgrundlage, auf der ihr die Kosten gegenüber den Mietern geltend machen könntet. Das Gesetz gibt jedenfalls nichts dergleichen her. Ohne Änderung der Mietverträge (einvernehmlich oder als Änderungskündigung) werdet ihr da nicht weiter kommen.

Da ich selber in einem sehr alten Haus wohne und evtl irgendwann mal ein Eigentümerwechsel auf mich zukommt habe ich mal recherchiert.

Gefunden habe ich das hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

oder dashier:Wer trägt die Betriebskosten wenn im Mietvertrag keine Vereinbarung getroffen wird?

Wichtig: Voraussetzung ist immer, dass der Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung enthält, wonach Nebenkosten zusätzlich zur Miete berechnet werden dürfen (LG Hagen WuM 87, 161). Ohne eine solche Vereinbarung muss der Mieter also keine Betriebskosten gesondert zahlen.

Mein Fazit:es ist wichtig,was im Vertrag steht.Das wäre mir eine Rechtsberatung wert.

Und aus meiner Sicht gebe ich noch zu bedenken:Alte Häuser und ältere Vermieter sind oft nicht auf dem neuesten Stand.Wenn mein Vermieter ohne Grund jetzt Forderungen stellen würde,hätte ich eine lange Liste,die er in Zukunft seber zahlen kann.Brandschutz,Elektrik,Gartenarbeit nur als Beispiel.Heißt:bevor du an einem laufenden System rüttelst,würde ich erstmal Bestandsaufnahme machen.

Nur mal so aus meiner Sicht und natürlich ohne irgendwelche Rechtssicherheit.

Was genau steht in den Mietverträgen zu Betriebskosten?

Der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung oder der simple Satz (sinngemäß) "Der Mieter trägt die Betriebskosten" würde reichen um fast alle Betriebskosten, u. a. die Grundsteuer und Versicherungen für Haus und Grundstück, umlegen zu könne.