Einbrecher Fallen stellen und Grundstueck sichern?

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Mit welcher Einfriedung du dein Grundstück umzäunen darfst steht im Bebauungsplan deiner Gemeinde. Dass dort eine 5m hohe Einfriedung erlaubt ist kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Stacheldraht auf einer Einfriedung ist juristisch zumindest umstritten. Sobald von ihr eine Gefahr zum Beispiel für spielende Kinder ausgeht ist das nicht mehr erlaubt, siehe z.B.

https://www.juraforum.de/forum/t/grundstueckseinfriedung-mit-stacheldraht.604224/

Von einem Hochspannungszaun geht nicht nur Verletzungsgefahr, sondern eine hohe Gefahr einer tödlichen Verletzung aus, daher vermute ich dass das erst recht verboten ist.

Ich stelle mir die Frage was an deinem Haus/Grundstück so gefährdet ist dass du es nach solchen Standards absichern mußt.

mal angenommen du hast zu Hause Unfall, schickst Notruf raus, anschließend ohnmächtig.

Wie gelangen Notarzt Rettungskräfte bei Brand Feuerwehr zu deinem Haus , schwerstverletzt ?

Ganz klar: NEIN, das darfst Du nicht.

In meiner eigenen Nachbarschaft gab es den Fall, wo ein Typ in ein ungesichertes Bauloch für einen Swimmingpool gefallen ist und sich ein Bein brach.

Obwohl das Grundstück abgesperrt war durch eine Hecke, wurde mein Nachbar rechtskräftig verurteilt, weil er das Bauloch nicht abgesichert hat.

Dürfte nichts dagegen sprechen. Problematischer wird es bei den Selbstschussanlagen, denn sowas darfst du auch mit Waffenbesitzkarte oder Waffenschein nicht einfach so aufstellen