Grundstück hinter unserem Haus "erschließen" möglich?

8 Antworten

Die Entscheidung ob bebaut werden darf oder nicht hängt von sehr vielen Faktoren ab.

Bebauungsplan

Brandschutz

Land- bzw. Gemeindeentwicklungsplan

u.v.m.

Hier bei GF wirst du nur Teilantworten bekommen. Die einzige Aussage die Bestand haben wird ist die Nachfrage bei der Gemeinde ob es möglich wäre dort zu bauen.

Im Nachgang wäre dann ein Bauantrag zu stellen über den dann neben der Gemeinde auch das Landratsamt entscheidet. Ggf. müssen für die Genehmigung Änderungen in der Planung vorgenommen werden. Dies entscheidet im Gesamten dann darüber ob du bauen darfst - oder aber auch nicht.

"Erschliessung eines Grundstücks" bedeutet, dass die Werkleitungen - Strom, Gas, Wasser, Abwasser - von der Gemeine auf dieses Grundstück geführt werden, damit dort das geplante Haus an diese Leitungen angeschlossen werden können.

Was du meinst, ist die Bebauung des Grundstücks. Ja, im Grunde genommen funktioniert das so. Bauen darf allerdings nur der, welcher über die Baufreigabe, also die Erlaubnis der Gemeinde oder Stadt besitzt. Der Bauherr muss um Erlaubnis ersuchen und dazu das geplante Haus mit Plänen erst dokumentieren. Was er bauen darf, wie hoch, breit und wie nahe an die Grundstücksgrenze steht in der gemeindeeigenen Bauverordnung.

Wenn das Grundstück als Bauland ausgewiesen ist, dürfte das kein Problem sein. Bei uns 2 Strassen weiter wurde das genau so gemacht. Garage abgerissen, dadurch entsteht eine Zufahrt in den hinteten Teil des Grundstücks. Versorgungsleitungen und Abwasserkanal von der Strasse nach hinten verlegen. Haus in 2. Reihe bauen.

Besorge dir den Grundbuchauszug beim Amtsgericht und mach eine Bauvoranfrage beim Bauamt..

Eine Bebauung des hinteren Teils müsste zugelassen sein. Das ist Voraussetzung.

Manche Städte lassen eine Nachverdichtung zu, das muss man erfragen.

Wenn es erlaubt ist ergeben sich zwei Möglichkeiten:

1. Das Hinterhaus wird als weiteres Haus eines Eigentümers gebaut. Die Erreichbarkeit über die seitliche Zufahrt (Mindestbreite 3m!), Garagen können ja nach hinten verschoben werden, Ver- und Entsorgung kann vermutlichcan das Vorderhaus angeschlossen werden.

Eine Variante wäre ein großer Anbau nach hinten mitxeigenem Eingang beispielsweise.

2. Das Hinterhaus steht auf einem eigenen äbgetrennten Grundstück, das die Einfahrt mit beinhaltet. In einigen Gemeinden reicht da auch ein Wegerecht. Ver-und Entsorgung beispielsweise durch die Einfahrt, getrennt von der des Vorderhauses. Zwischen den Häusern muss ausreichend (mindestens 6 m ) Abstand sein. Diese Version ist teurer, hat aber den Vorteil, dass die Grundstücke getrennt verkauft oder bewirtschaftet werden können. So etwas ist immer gut für schlechte Zeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Svitbert 
Beitragsersteller
 29.11.2019, 03:07

Okay, also macht es gar nichts aus, dass das zu erbauende Haus ca. 60 Meter von der Hauptstraße entfernt ist? Es würde quasi durch die Einfahrt des ersten Hauses erreicht werden können, welches ja eh uns gehört.

Kleidchen2  29.11.2019, 03:12
@Svitbert

Das kommt häufiger vor. Das sind dann sogenannte Hammergrundstücke. Der Stiel ist die Einfahrt.

Wichtig ist das Baurecht dort.

Svitbert 
Beitragsersteller
 29.11.2019, 03:13
@Kleidchen2

Jetzt hat mein "Problem" endlich einen Namen. "Hammergrundstück". Vielen Dank :) Aber ja, ich werde es sowieso morgen beim Amt nochmal ansprechen und nach einer Lösung suchen.
Ist es ohne weiteres möglich ohne Straßenanbindung Strom, Abwasser usw. zu erschließen?

Kleidchen2  29.11.2019, 03:21
@Svitbert

Das kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an. Das Gefälle des,Abwassers könnte Probleme bereiten. Bei Lösung 1 benutzt man diexHausabschlüsse Demos Vorderhauses, im Fall 2 werden eigene Anschlüsse hergestellt.

Die 60 m sind aber kein Problem, mein Haus steht 250 m von der Straße weg.

.... so wollte ich auch, wurde abgelehnt, weil die Wiese eine Wiese ist und kein Bauland war/wurde.

Eine Erschließung über die Nachbarn war auch nicht möglich mit einer Nutzungsänderung.

Zudem spricht bei uns die Feuerwehr mit und prüft, ob die Drehleiter nach hinten durchkommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung