Ja, das ist ja richtig bei Wohneigentum. Der Hauseigentümer zahlt die Grundsteuer und darf sie auf die Mieter umlegen. Aber auf dem Campingplatz verhält sich das offenbar anders. Die Eigentümer eines Mobilheimes werden anhand der Grundfläche vom Finanzamt veranlagt und das Steueramt der Gemeinde zieht die Grundsteuer ein. Nur ich wollte eigentlich nur wissen, wer dafür verantwortlich ist dass der Steuerfall angezeigt wird, der Eigentümer oder der Pächter. Inzwischen habe ich mich selbst an das Steueramt gewandt, den Kaufvertrag vom Mobilheim eingereicht. Der Kaufvertrag wurde an das Finanzamt weitergeleitet und jetzt geht das seinen Gang. Vielen Dank für eure Beiträge.

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