Grundgebühr Fahrschule zurück?
Eine Freundin hat ihren Teenager zur Fahrschule angemeldet. Einen Vertrag unterschrieben hat sie noch nicht, da dieser erst angefertigt wird (beim ersten Kind gab es den Vertrag einige Wochen später). Es wurde alles aufgenommen, Unterlagen schon abgegeben und die Grundgebühr bezahlt. Und eigentlich sollte es direkt in der selben Woche losgehen. Aber nun zickt Teenager rum und verschiebt den Beginn immer wieder. Es fand noch keine Unterrichtsstunde statt.
Wenn sie das jetzt zurückziehen wollen, weil die Eltern keinen Sinn in dem ständigen Aufschieben unseres Teenagers sehen, bekommen sie die Grundgebühr zurück?
Das Geld wurde mühsam zusammengespart und es war vorher nicht ersichtlich, dass es so ein Theater gibt!
Und ja, Teenager war bei der Anmeldung dabei!
3 Antworten
Die Gretchenfrage ist, ob der Vertrag nach beidseitigem Verständis, welches auch ein objektiver Dritter teilen würde, bereits mit der Anmeldung geschlossen wurde und der schriftliche Vertrag eigentlich nur eine Dokumentation darstellt oder ob der Vertrag erst mit der Unterschrift wirksam werden soll - im ersten Fall wäre das Geld weg, im zweiten Fall müsste das zurückgezahlt werden, da noch kein Vertrag bestand und auch noch keine Leistungen in Anspruch genommen werden; letztlich agiert die Fahrschule da wenig clever ...
Tendenziell neige ich aber zur ersten Variante.
Ganz einfach:
Die Anzahlung ist gewissermaßen eine Sicherheitsleistung, man behält sich aber vor, den Vertrag noch zu gestalten - und so abwegig ist das nicht, enthält so ein Vertrag üblicherweise jede Menge "Kleingedrucktes", das möglicherweise sonst nicht Vertragsbestandteil geworden ist, herrliche Ansätze für einen nicht abgeschlossenen Vertrag wegen verdeckten Einigungsmangels; ich schrieb nicht umsonst, dass die Fahrschule da nicht clever agiert.
Ja, ist ne gute Frage... also benötigte Unterlagen (noch nicht vollständig) wurden abgegeben, der Fahrlehrer hat die Daten aufgenommen...einen reinen Ausbildungsvertrag haben wir noch nicht unterzeichnet (kommt später), gar nichts unterschrieben als wir dort waren. Mit dem Theorieunterricht kann aber schon angefangen werden.
Nein, die Grundgebühr bleibt der Fahrschule!
Ich würde sie dem Teenie vom Taschengeld abziehen! Und eindeutig klar stellen: DAS WARS. Wenn er dann später den Lappen haben will, darf er sich den alleine finanzieren, ihr gebt dann nix mehr dazu.
Macht das dem "Kind" klar und dann beendet den Vertrag mit der fahrschule.
Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Wäre also möglich, dass ihr die Gebühr nicht zurück bekommt. Fragt einfach nach
Wie soll man da noch zu dem Ergebnis kommen, dass das keine beidseitige Willenserklärung wäre?