Muss ich die Grundgebühren bei einem Wechsel der Fahrschule nochmal zahlen?
Ich bin unzufrieden mit meinem Fahrschullehrer und dies habe ich ihm heute auch gesagt. Er kann mir nicht alle 8 Tage erst einen Termin für eine Fahrstunde geben. So werde ich bis Februar nicht fertig. Ich habe die Theorieprüfung bestanden und hatte heute meine zweite Übungsfahrt. Nun möchte ich in eine andere Fahrschule wechseln, kann und möchte aber nicht wieder die Grundgebühr zahlen. Was muss ich tun? Ich habe heute bei der neuen Fahrschule gefragt ob ein Wechsel möglich wäre, habe aber vergessen zu fragen ob ich die Grundgebühr nochmal zahlen muss. Sie hat nur gesagt das ich bei zuständigen TÜV anrufen soll, und mein Wechsel bescheid geben soll und das ich dann persöönlich in die Fahrschule kommen soll um den Vertrag bei Ihnen zu unterschreiben. Außerdem soll ich meine bisher genutzen Taten bei der alten Fahrschule dokumentieren lassen und diese dann auch ihnen abgeben.
2 Antworten
Hat deine aktuelle Fahrschule nicht vielleicht noch andere Fahrlehrer, die dich betreuen könnten?
Bei einem Wechsel musst du die erneute Grundgebühr nämlich tragen. Sehr ärgerlich.
Ich habe das ihm mehr als nur einmal gesagt. Ich bettel schon um eine Fahrstunde. Aber gestern hat es mir dann gereicht.
Klar musst Du bei Fahrschulwechsel die Grundgebühr erneut zahlen.
GEDULD ist angesagt.
Das ist ja echt doof. Suche doch nochmal das Gespräch und sage ihm, dass du die Fahrstunden enger beieinander haben möchtest.