GmbH Inhaber Einkommensteuerpflichtig?
Ist das so oder werden GmbH Inhaber als Arbeitnehmer ausbezahlt
4 Antworten
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.
Die Beteiligung an eimer GmbH stellt Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, diese werden mit 25% KapESt zzgl Annexsteuern besteuert und durch die GmbH idR abgeführt.
Denn wäre das was er als Gehalt bekommt eben Arbeitslohn und muss als solcher behandelt werden (Lohnsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller!
Wenn die GmbH den Gesellschafter beschäftigt und dafür ein Gehalt bezahlt, so muss davon Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Das Gehalt unterliegt beim Gesellschafter der Einkommensteuer unter Anrechnung der abgeführten Lohnsteuer.
Wenn die GmbH eine Gewinnausschüttung an den Gesellschafter tätigt, muss davon Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt werden. In bestimmten Fällen ist es für den Gesellschafter steuerlich vorteilhaft, bei seiner Einkommensteuerveranlagung die Günstigerprüfung oder das Teileinkünfteverfahren anzuwenden statt den Kapitalertragssteuerabzug zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.
Was passiert eigentlich wenn man in den Gegenverkehr ausversehen fährt?
Es wurde gehubt und die betroffene Person hat mit warnblicker reagiert. Aber kein Unfall oder ähnliches
Gewinne werden erstmal in der GmbH erwirtschaftet. Diese werden dann erstmal entsprechend besteuert (Kapitalertragssteuer, etc.).
Zahlst du dir das Geld wie auch immer geartet aus, musst du Einkommensteuer zahlen. Eigentlich ganz einfach.
Nur wenn du das Geld in der GmbH liegen lässt kann du die Einkommensteuer vermeiden, aber dann hast du ja auch kein Einkommen.
Und wenn der GmbH Inhaber sich als Arbeitnehmer auszahlt?