Kann ein Gesellschafter einer GmbH auch Angestellter sein?

3 Antworten

Warum denn nicht?

Stellt euch vor, drei Geschwister gründen eine Firma (Innenausbau) und sind Gesellschafter einer GmbH. Einer der drei Gesellschafter soll der Geschäftsführer sein, weil die anderen beiden sich dies nicht zutrauen und die Verantwortung nicht übernehmen möchten.

Der eine möchte lieber die Werkstatt leiten und die Schwester möchte das Büro und die Buchhaltung als Sachbearbeiterin/Büroleiterin führen.

Dann wäre der eine Angestellter als 'Geschäftsführender Gesellschafter' und im Handelsregister (Amtsgericht Abteilung B/Kapitalgesellschaften - deswegen auch immer HRB-Nr. auf dem Briefbogen) auch als Geschäftsführer mit Einzelprokura eingetragen, der andere Bruder Angestellter als Leiter der Werkstatt und die Schwester Angestellte als Büroleiterin und Sekretärin.

Sämtliche Verträge (Mietverträge, Arbeitsverträge, Leasingverträge usw.) als auch Angebote würde dann der Geschäftsführer unterschreiben, nicht jedoch die anderen beiden. Man könnte aber die Vollmacht des Geschäftsführers einschränken, die z. B. besagt, dass alle Entscheidungen über 25.000 € der mehrheitlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung bedarf.

Oder sehe ich das falsch? Was sagen die Juristen dazu?


Andisophal30 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 22:54

danke 👍👍 super erklärt

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Ja. Man kann sich in seiner eigenen GmbH als Geschäftsführer einstellen. Das führt zur Sozialversicherungspflicht und somit auch zu Sozialleistungen im Falle eines Falles


Andisophal30 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 21:39

also ja? :)

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wurzlsepp668  31.01.2017, 22:16

nope!

wenn der Gesellschafter nicht beherrschend ist (also weniger als 50% der Anteile hat, KANN (nicht muss) Sozialversicherungspflicht vorliegen ....

ein beherrschender Gesellschafter ist NIE Sozialversicherungspflichtig ... da er NICHT als Angestellter gilt ..

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Das ist oft der Fall, wo ist das Problem?