Gilt Kündigung ohne Kündigungsbestätigung?
Ich wurde von einer Kollegin sehr schwer beleidigt beim abgeben einer AU. Weil mir da der Kragen geplatzt ist, es war die Kirsche auf der Sahnehaube, hab ich am selben Tag direkt eine Kündigung abgegeben, das war vor ca. 2 Wochen. Seitdem bin ich auch durchgehend krank gemeldet.
Es handelt sich nur um einen 538€ Job.
Mein Problem ist jetzt dass ich keine Kündigungsbestätigung erhalten habe.
Meine Kündigung habe ich aber (arbeite in einer Lebensmittelkette) direkt in einem Laden in einem anderen Standort in derselben Stadt abgegeben. Ich kann die Kündigung nicht selbst ins Büro bringen, die Kündigung wird dann in eine Tasche gelegt und beim abholen von einem Fahrer mitsamt der Tasche und dem Geld ins Büro geschickt.
Gilt meine Kündigung? Ich habe Angst dass die meine Kündigung verschlammt haben und ich nicht da raus komme und einen Monat da länger arbeiten muss, setze da keinen Fuß mehr rein.
5 Antworten
was hat die andere Filiale mit deinem Arbeitsplatz zu tun
genau NICHTS
deine Kündigung sollte schon per Post oder persönliche Übergabe den Weg in die Filiale finden, so wie du es gemacht hast wirst du Pech haben und deine Kündigung hat den Weg in den Papierkorb gefunden.
Da der Betrieb nicht in der Pflicht ist dir eine Bestätigung zu schicken würde ich mal anrufen ob die Kündigung vorliegt, wenn man froh ist das du weg bist, wird man die Kündigung schon anerkennen.
dann mußt du wohl leider noch einmal die Kündigung schreiben wenn sie nicht angekommen ist, frag aber noch einmal nach.
und wenn du dort überhaupt nicht mehr arbeiten kannst weil es dir dort zu schlecht geht oder aus anderen Gründen, dann sprich mit deinem Arzt, der schreibt dich dann die ganze Kündigungsfrist AU und du brauchst nicht mehr zur Arbeit.
Gibt keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung, die ist auch kein Usus.
Frag halt nach in der Personalabteilung ob sie angekommen ist.
Die Kuendigung ist mit Zugang beim Empfaenger wirksam geworden. Bestreitet dieser aber den Zugang, musst du ihn nachweisen.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Ausstellen einer Kuendigungsbestaetigung.
Mußt Du bei der zuständigen Personalverwaltung nachfragen, ob die Kündigung vorliegt.
Ich wurde von einer Kollegin sehr schwer beleidigt beim abgeben einer AU.
An Deiner Stelle hätte ich sie dem Vorgesetzen gemeldet anstatt zu kündigen.
Bei uns passiert da eh nichts, ist schon mehrfach bei der Person vorgekommen aber ist den Vorgesetzten egal - hautsache eine Arbeitskraft mehr. Wir haben massiven Mitarbeitermangel. Wie die Person arbeitet und sich verhält ist denen leider egal, deswegen auch meine Kündigung.
ein anderes geschäft - mit selbstständigem geschäftsführer ?
das erledigt man beim marktleiter persönlich - wo man gerade einmal arbeitet !
Kündigungen müssen immer schriftlich abgegeben werden. Das heißt per Email und per Telefon ist die ungültig. Der einzige Weg was schriftlich abzugeben ist in einer Filiale.
Genau davor hab ich angst, die wollen nicht dass ich gehe