4 Antworten

Solange das Obst an deinem Baum hängt, gehört es dir, selbst wenn er über die Grundstücksgrenze ragt. Nur Fallobst gehört dem, auf dessen Grundstück es landet.

Wenn du ihn anzeigst, würde das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt wegen Geringfügigkeit. Eventuell hätte es einen etwas abschreckenden Einflusss, aber genausogut kann es auch sein, dass sich das Ganze dann noch mehr hochschaukelt.

Wenn die Zwetschken über deine Grundstücksgrenze ragen nicht, nein.
Wenn derjeinige in dein Grundstück reinlangt und die Zwetschken pflückt ja.

Ich würde da aber nicht so kleinkariert sein. Bei uns klauben auch immer Leute Nüsse zusammen. Ist mir wumpe.

Du kannst alles und jeden anzeigen, ob es was bringt werden dir die Polizisten schon sagen. Mich würde interssieen was man mit solchen Fragen bezwecken will.