Darf mein Nachbar die Äpfel seines Baumes auf meinem Grundstück nehmen?
Hey, mein Nachbar hat einen Apfelbaum der über unser Grundstück ragt. Er kommt manchmal und will sie sich holen, einmal war er sogar da ohne zu fragen! Da weiß ich dass er das nicht einfach darf, aber stehen ihm die Äpfel überhaupt zu?
8 Antworten
BGB § 911: "Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient."
Wenn der Nachbar die Aepfel dann unerlaubt von eurem Grundstueck einsammelt, begeht er Diebstahl. Er klaut dann eure Aepfel.
Ergaenzung: Das gilt aber nur fuer Fallobst. So lange die Aepfel noch am Baum haengen, gehoeren sie auch dann dem Nachbarn, wenn sie an in euer Grundstueck hinein ragenden Aesten haengen.
Nein, die Äpfel gehören dir. Eigentlich könntest du den genau am Zaun entlang anrasieren 😅 Wenn sie auf deinem Grundstück überragen gehören sie dir.
falsch, hängen sie am baum , hast du die finger davon zu lassen.....
Das Betreten Ihres Grundstückes bedarf Ihrer Erlaubnis.
Solange er die Äpfel von seinem Grundstück aus mit einem Apfelpfücker einholt, sind es seine Äpfel.
Ihnen als Nachbarn gehört nur das Fallobst.
Nee, einfach so darf er das natürlich nicht. Alles was auf euer Grundstück ist gehört in diesem Fall euch. Ihr könntet auch bei gehen und die überstehende Äste absägen
Es sind seine Äpfel! Entweder holt er die sich oder lässt sie sich von Euch bringen.
Alternativ sorgt er dafür, dass keine Äpfel bei Euch landen ... fertig!
Und wenn ein Auto bei mir vor der Tür parkt, dann ist es auch mein Auto? Supi!
Wenn es am Baum oder an einem Strauch gewachsen und dann auf dein Grundstueck vor deiner Tuer geplumpst ist, ja.
Fallobst geht in das Eigentum des Grundstueckeigentuemers ueber, auf dessen Grundstueck es gelandet ist.