Gilt eine schülerkarte als gültiges Ausweis zum zeigen?
Ich bin Schüler und habe vor 5 Jahren einen Schülerausweis von meinem Gymnasium bekommen. Da steht auch kein Verfallsdatum . Ich bin momentan 14 Jahre alt . Ich werde mit dem zug fahren und habe mir e-ticket gekauft wo steht das ich einen gültigen Ausweis in echt brauche , also keine kopie oder druckvorlage . Meine frage ist ob dieser Schülerausweis auch als ein amtliches Ausweis gilt . Einen anderen Ausweis will ich nicht nehmen , da ich Angst habe ihn zu verlieren. Auf der Bedingung steht amtliches Lichtbildausweis . Mein Foto darauf ist auch sehr alt und verkrazt.
Kleines Update : ich brauchte kein Ausweis
11 Stimmen
5 Antworten
Das kommt ein wenig auf das Verkehrsunternehmen an. Aber in der Regel gilt: Der Schülerausweis reicht bis zu deinem 16. Geburtstag aus.
Hintergrund: Da bis zum vollendeten 16. Lebensjahr keine Pflicht besteht einen amtlichen Lichtbildausweis zu besitzen, wird in der Regel auch ein Schülerausweis anerkannt.
Beim Deutschlandticket wurden beispielsweise die Verkehrsunternehmen explizit darum gebeten, für Schüler mit Alter unter 16 Jahren auch Schülerausweise anzuerkennen. Aber auch bei anderen digitalen Tickets reicht bei den meisten Verkehrsunternehmen entsprechend ein Schülerausweis aus. [Bei dir wird es vermutlich hauptsächlich um den VGN gehen. Dort werden Schülerausweise entsprechend akzeptiert.]
In der Praxis wird dich aber auch sonst kaum ein Kontrolleur überhaupt dazu auffordern, einen Ausweis mit vorzuzeigen, wenn sie nicht gerade aus irgendeinem Grund das Gefühl haben, dass du ein Ticket von jemand anderem benutzt.
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Nebenbemerkung, die sich nicht direkt auf deine Frage bezieht:
Ich finde es nur nebenbei interessant, dass ihr keine neuen Schülerausweise mit der aktuellen Adresse des Zwischengebäudes erhalten habt, während das Schulgebäude bei euch ja neu gebaut wird.
Nein das reicht nicht. Ein Schülerausweis bestätigt von seinem Sinn her nur, dass du Schüler bist.
Amtliche Lichtbildausweise sind insbesondere ein Personalausweis ein Reisepass o.ä.
Auch z.B. ein Führerschein ist kein amtlicher Lichtbildausweis.
In der Praxis ist es aber so, dass ein Kontrolleur sowas natürlich trotzdem akzeptieren kann, wenn er es für ausreichend hält. Nur im Zweifelsfall kannst du nicht darauf bestehen. Ich würde es nicht riskieren.
Hallo,
in Ermangelung anderer Ausweispapiere,
kann der Schülerausweis benutzt werden.
Schließlich kann ein Personalausweis erst mit Vollendung des 16. Lebensjahr ausgestellt werden.
Was kann ein Jugendlicher dafür,
dass der Staat keine anderen
persönlichen Erkennungsmöglichkeiten bereit stellt?
Es kann aber auch ein Kinder-Reisepass ausgestellt werden.
Aber ohne Absicht in ein Land außerhalb der EG zu reisen,
wird man keinen bekommen.
https://www.nuernberg.de/internet/buergeramt_mitte/ausweisdokumente.html#_0_88
Hansi


Letzter Kommentar dazu von mir. (Sonst schweift dass am Ende zu weit aus, wenn ich weiter antworte.)
Schau mal auf der Seite von der Stadt Nürnberg, die du selbst verlinkt hast. (Nur etwas weiter oben bei „Personalausweis“):
https://www.nuernberg.de/internet/buergeramt_mitte/ausweisdokumente.html#_0_64
[Dort insbesondere unter der Frage: „Was muss ich bei Minderjährigen unter 16 Jahren beachten?“]
Da steht nirgends, dass man dafür eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit benötigen würde, oder die Beantragung an eine Reise gebunden ist. Ich weiß nicht, wo du solche Falschinformationen her hast.
Oder noch besser: Schau mal in § 1 PAuswG (4):
(4) Auf Antrag ist ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen
1. noch nicht 16 Jahre alt sind oder
2. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben.
Nein. Das wird nicht klappen. Kommt aber auch immer darauf an wofür du ihn brauchst. An manchen orten geht es. Aber es ist kein Offizieller Amtlicher Ausweis
natürlich nicht
Dazu geht nur der Perso oder im Ersatz noch der Reisepaß und wenn die Jungs in Blau gewillt sind auch noch der Führerschein, weil sie darüber Dich auch abfragen können im System
Man kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahrs bereits einen Personalausweis bekommen. [Da muss dann eben ein Sorgeberechtigter zur Beantragung vorsprechen. Und das Kind muss bei der Beantragung ebenfalls anwesend sein.]
Was gilt: Es gibt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Erst ab 16 wird das zur Pflicht. Aber nur weil es davor keine Pflicht ist, heißt das nicht, dass man den Personalausweis nicht auch vorher, ohne ihn durch die Pflicht aufgezwungen zu bekommen, erhalten kann.