Einschreiben?
Hallo an alle..
Ich habe eine Brief bekommen per Einschreibung aber er würde zugestellt durch mein Arbeitgeber zur mir. Das bedeutet Arbeitgeber hat unterschrieben im meine Name das ist habe Brief bekommen. Ist das rechtlich korrekt?
Danke
3 Antworten
Ja, wenn die Adresse des AG drauf ist, dann wird die Post in Vertretung angenommen. Aufmachen dürfen sie ihn nicht.
Mich hat nur interessiert muss ich jetzt das Brief wieder zu meinem "Arbeitgeber " abgeben weil ich habe das nicht unterschrieben.
Nein, natürlich nicht. Der Brief ist ja an Dich gereichtet, der geht den AG nichts an.
Und im Fall das ich Brief nicht annehmen will gib es irgendwelche Rechtlichen Konsequenzen für mich.
Dazu ist es schon zu spät. Du hast den Brief angenommen bzw. er ist in Deinem "Machtbereich", das genügt zur Annahme.
Sicher, dass es ein Einschreiben mit Unterschrift war und nicht ein sogenanntes Einwurfeinschreiben, wofür keine Unterschrift des Empfängers notwendig ist, sondern die Zustellung nur durch den Zusteller selbst dokumentiert wird?
Das wird üblicherweise erst so versand, wenn Du den Brief zuvor nicht angenommen hast. Oder wenn Du bisher z.B. das Namensschild von Deinem Briefkasten entfernt hast, soll so trotzdem eine Zustellung erfolgen können.
Das ist auch absolut rechtmäßig, wird aber wie geschildert meist erst gemacht, wenn eine Zustellung auf anderem Wege zuvor nicht klappte.
Das ist rechtlich korrekt warum er dir den Brief per einschreibe geschickt hat weiß ich natürlich nicht aber per einschreibe heißt ja der Briefträger muss in dir persönlich geben und du musst wahrscheinlich unterschreiben oder auch nicht warum er das gemacht hat weiß ich nicht aber rechtlich ist es natürlich erlaubt habe ich auch schon mal bekommen aber das muss jetzt nichts bedeuten aber warum du ihn bekommen hast keine Ahnung
Ja gibt es auch nur ich hatte es wieder total vergessen es war bei mir mal der Fall manchmal musste ich unterschreiben ganz selten mal und manchmal was direkt drin ohne dass die Briefträgerin geklingelt hat ja ich hatte es aber wieder vergessen war keine Absicht
Einschreibung war mit Adresse von meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) Aber an mich persönlich und Vertraulichkeit geschrieben. Ich habe das heute im meinem Arbeitsfach gefunden. Ich habe Brief noch aufgemacht . Es steht Anwaltkanzllerei drauf.
Na ja wenn Anwaltskanzlei draufsteht das stimmt irgendetwas nicht ich weiß nicht was aber du musst halt dann der Sache auf den Grund gehen warum und weshalb weil ich weiß es ja nicht klingt für mich jetzt nicht so gut Anwaltskanzlei aber da musst du halt der Sache nachgehen mehr weiß ich jetzt darüber auch nicht
Okay Danke.
Mich hat nur interessiert muss ich jetzt das Brief wieder zu meinem "Arbeitgeber " abgeben weil ich habe das nicht unterschrieben. Und im Fall das ich Brief nicht annehmen will gib es irgendwelche Rechtlichen Konsequenzen für mich.
Es gibt auch Einwurf-Einschreiben. Da wird der Brief ganz normal in den Briefkasten eingeworfen und der Briefträger bestätigt die Zustellung mit seiner Unterschrift. Es ist nicht grundsätzlich eine Unterschrift des Empfängers nötig.