Gilt das als Rechtsüberholen?
Ich stand heute an einer Ampel außerorts (70km/h). In meine Fahrtrichtung gab es zwei Spuren, ich stand rechts und links neben mir stand auch ein Fahrzeug. Bei grün bin ich etwas schneller angefahren, als das Auto links neben mir und bin darauf vor dem Auto auf die linke Spur gewechselt, da diese Spur in meine Richtung führte.
Wäre das jetzt ein Regelverstoß (Überholen von Rechts)?
5 Antworten
Überholen ist ein Vorgang, bei dem sich nach Definition beide Fahrzeuge in Bewegung befinden müssen. Kommt ihr an der Ampel zum Stehen, ist es daher kein Überholvorgang, auch wenn du schneller losfährst.
Etwas anderes wäre es, wenn das linke Auto etwas schneller losfährt, das rechte also leicht versetzt dahinter fährt und dann plötzlich mehr beschleunigt, um rechts zu überholen.
Bin ein Ösi, und hier gilt für "Nebeneinanderfahren" Folgendes:
Siehe auch § 7 Abs.3 StVO:
Auf Straßen mit wenigstens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung darf, wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, der Lenker eines Kraftfahrzeuges neben einem anderen Fahrzeug fahren. Er darf hiebei, außer auf Einbahnstraßen, die Fahrbahnmitte nicht überfahren. Die Lenker nebeneinander fahrender Fahrzeuge dürfen beim Wechsel des Fahrstreifens den übrigen Verkehr weder gefährden noch behindern.
Oder auch § 2 Abs.1 Z 29 StVO:
Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung und das Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, im Sinne des § 7 Abs. 3a.
Ich nehme an, dass die dt. StVO ähnliche Bestimmungen aufzuweisen hat.
Dir könnte allerdings ein unzulässiger Fahrspurwechsel vorgeworfen nach § 11 Abs. 1 StVO vorgeworfen werden:
Ja -> du hast „von rechts überholt“ 😊
Denn, was die anderen Antworter hier schreiben, ist völliger Blödsinn. Es befinden sich ja beide Fahrzeuge in Bewegung, du beschreibst klar, dass du von rechts vor ihn reinziehst in Fahrt.
Ok ich will damit sagen -> Man überholt von rechts 😊 und nicht von links 😊 -> aber gute Nachricht 😊 -> es hat dich niemand geblitzt 😂😂😂
Ich frage mich nur gerade ob der Autofahrer mir nun etwas vorwerfen könnten?
Eigentlich kann ich ja nichts dafür, wenn er an der Ampel nicht schnell genug reagiert und auch langsamer anfährt als ich oder? Ich habe die zugelassene Geschwindigkeit ja nicht überschritten!
😂😂😂 (ich bin auch so drauf 😆) -> aber leider 😊 -> du darfst nicht von rechts überholen 😊 (so schwer es auch fällt 😆)
Hallo
Das Beschleunigen nach einer Ampel auf einer zweispurigen Straße gilt nicht als überholen.
Auf jeder zweispurigen (oder mehrspurigen) Straße können beide Fahrstreifen in unterschiedlicher Geschwindigkeit fahren
Gruß HobbyTfz
Die Antwort ist für mich nicht ganz eindeutig? Könnten sie das etwas genauer erklären?