Gibt es eine Möglichkeit im Ausland zu fahren?
Folgendes:
Ich habe nächsten Donnerstag meine praktische Führerscheinprüfung und fahre am Freitag in den Urlaub nach Frankreich (und würde da auch ganz gerne selber hinfahren).
Ich habe BF17 beantragt, bin jedoch schon länger 18, da ich es aber beantragt habe, werde ich wahrscheinlich voraussichtlich eine Prüfungsbescheinigung nach der bestandenen Prüfung ausgehändigt bekommen, die ich dann bei Amt in einen vorläufigen Führerschein umwandeln lassen muss (der aber leider nur in Deutschland gültig ist).
Da ich aber danach direkt in den Urlaub ins Ausland fahre ist das für mich eher suboptimal.
Gibt es eine Möglichkeit, trotz eines noch nicht vorhandenen Kartenführerscheins, im Ausland zu fahren?
Kann da das Amt zum Beispiel irgendwas ausstellen?
2 Antworten
Ich habe nächsten Donnerstag meine praktische Führerscheinprüfung und fahre am Freitag in den Urlaub nach Frankreich (und würde da auch ganz gerne selber hinfahren)
Schwierig bis unmöglich. Nicht wegen der "BF17"-Geschichte, sondern wegen der Langsamkeit der Behörden.
Auch wenn du von vornerein einen ganz normalen Führerschein beantragt hättest, wäre der nicht schon einen Tag später fertig.
Bei mir dauerte das damals Wochen. Die Plastikkarte muss ja erst hergestellt, bedruckt werden usw.
Mit irgendeiner Bescheinigung deutscher Behörden werden französische Polizisten nix anfangen können. Das zählt dann dort als "Fahren ohne Führerschein". Kann (laut ADAC) in Frankreich bis zu 4.500 Euro Strafe kosten. Würde ich nicht riskieren.
Der vorläufige Führerschein gilt aber nur im Inland. Damit können französische Polizisten nix anfangen, wenn du kontrolliert wirst zählt das als Fahren ohne Führerschein.
Nein gibt es nicht.
bin jedoch schon länger 18,
Aber dein Führerschein der wird doch schon lange fertig gedruckt sein und dir nach bestandener Fahrprüfung ausgehändigt.
Aber dein Führerschein der wird doch schon lange fertig gedruckt sein
Du meinst den vorläufigen Führerschein. Der gilt aber nur im Inland.
Ja, aber der wird ja erst garnicht gedruckt, wenn ich BF17 beantragt habe
Ich bin praktisch nach dem Antrag erst 18 geworden, mittlerweile aber auch schon ein bisschen länger
Warum sollte der nicht gedruckt werden? Du bist doch schon lange 18 wie Du selbst schreibst.
Der wird schon im Vorfeld gedruckt und liegt dann in deiner Führerscheinakte.
Mir wurde halt gesagt, dass das bei BF17 nicht so ist... aber gut, ich warte ab
Da wird der Führerschein auch so 3 Monate vor dem 18. in Auftrag zum Drucken gegeben.
Ja, ich versuche diesen vorläufigen Führerschein vom Amt zu bekommen (rufe da an und versuche irgendwie einen Termin noch zu bekommen)