Gibt es ein recht darauf seinen Ausweis außer der Polizei niemanden in die Hand geben zu müssen wenn mich sich ausweisen soll?
Und kb es nicht auch gültig wäre wenn man sich.ausweist indem man den personalausweis selber in der Hand hält und es der Person vor die Augen hält?
Es ist eine komische frage vielleicht für manche, aber es hat einen hintergrund, weil in der vergangenheit hat bei einer behörde eine Person mich dermaßen so angewidert weil es in der Nase ganz offesnichtlich vor einem rum bohrte und sich an den Haaren krazte und ungepflegt ausschau zudem diese Person den ausweis von einem verlangte, ich habe es ihm gegeben ohne groß nachzudenken aber im nachhinein habe ich mich so geekelt, ich würde das nie nie nie wieder machen weil ich konnte einfach nicht schlafen die Nacht darauf, gibt es irgendwie ein recht darauf seinen Ausweis selber vorzuzeigen? einfach vielleicht als begründung weil man das risiko mindern möchte das Daten kopiert werden oder so vielleicht
5 Antworten
Du musst deinen Ausweis natürlich niemandem geben. Der muss allerdings auch nichts, du bekommst dann halt ggf. kein Bankkonto, kannst keinen Alkohol im Supermarkt kaufen, kommst nicht in den Club, kannst nicht ins Flugzeug steigen usw.
Amtspersonen(Polizei) und Behörde(Einwohneramt) haben das Recht deinen P-Ausweis einzusehen. Andere wie z.b. Türsteher einer Disco oder anderes Lokal dürfen das nicht verlangen,dass man den Ausweis aus der Hand gibt ,auch nicht wenn das Argument Hausrecht angegeben wird. Allerdings muss man dich dann auch nicht reinlassen ins Lokal,denn das ist Hausrecht.
Hey,
wenn die Behörde berechtigt ist, deine Personalien festzustellen, musst du den Ausweis vorzeigen und aushändigen.
Sie müssen ihn ja unter anderem auf Echtheit, Gültigkeit und Übereinstimmung prüfen.
Das geht nicht, wenn du ihn in der Hand hast.
Nö tut er nicht.
hat bei einer behörde eine Person mich dermaßen so angewidert
Er spricht von einer Behörde. Es gibt Behörden außerhalb der Polizei.
Ich würde mal behaupten, dass du nach § 16 Personalausweisgesetzt zur Herausgabe verpflichtet bist.
Die Verpflichtung ergibt sich aus §1 Personalausweisgesetz.
Man sollte seinen Personal Ausweis immer zeigen wenn man gefragt wird von einem Polizisten oder einer anderen amtsperson. Allerdings sollte man sich vorher den dienstausweis des Polizisten Zeigen lassen da es ja auch die falschen Leute gibt die es ausnutzen wollen. Aber generell immer vorzeigen da es wichtig ist
Er fragt ja nach Leute, die von keiner Behörde sind.