Antwort
Wenn du als geschäftsfähige Person mit einer bestimmten Email-Adresse am Rechtsverkehr teilnimmst, bist du verpflichtet dessen Postfach regelmäßig zu überprüfen. Gemäß BGB. Genauen § weiß ich allerdings nicht auswendig.
Nachtrag: Unglaublich was hier wieder für ein Müll erzählt wird. Wenn man keine Ahnung von der Thematik hat sollte man überhaupt nicht antworten.