Rundfunkgebühren/Rundfunkbeitrag GEZ in der schulischen Ausbildung?

3 Antworten

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Grundsätzlich muss für jede Wohnung einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, wenn einer der Bewohner volljährig ist.

Man kann sich in bestimmten Fällen des Bezugs von staatlichen Sozialleistungen aber von der Rundfunkbeitragspflicht auf Antrag (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html) befreien lassen. Dazu gehört der Bezug von BAföG oder von Berufsausbildungsbeihilfe oder von Ausbildungsgeld nach dem 3. Buch SGB.

Wenn du diese Leistungen nicht beziehst, gibt es nur noch die Möglichkeit, die dir GrandVoyager aufgezeigt hat. Dazu musst du als erstes einen entsprechenden Antrag auf eine der oben genannten Sozialleistungen stellen. Wenn der abgelehnt wird und dein Einkommen höchstens um 18,35 € über der im Bescheid errechneten Bearfsgrenze liegt, kannst du den Härtefallantrag stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn kein Grund für eine Befreiung vorliegt, Azubi zu sein ist keiner, dann musst du bezahlen wenn sonst noch niemand in deinem Haushalt dafür bezahlt.

Ich denke das ist Abhängig von der Höhe deines Einkommens. Google doch mal "Rundfunkbeitrag Einkommensgrenze"

Erster Eintrag bei Google:

Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber ein zu geringes Einkommen hat, kann einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen, wenn die Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.