Rundfunkgebühren Befreiung?
Gibt's eine Möglichkeit sich vom Rundfunkgebühren zu befreien. Ich habe nämlich etwas gehört, dass sich die Regelungen verändert haben.
2 Antworten
Hallo Memati38,
hier kannst Du nachlesen, ob Du Dich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen kannst, oder ob Du eine Ermäßigung beantragen kannst. Dies die offizielle Seite vom Rundfunkbeitragsservice, somit gehe ich davon aus, dass die Angaben dort auch aktuell sind:
Gruß, BigBee
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II - Befreiungsgrund 403 b
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungsgrund 401
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungsgrund 402
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Befreiungsgrund 404
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungsgrund 410
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungsgrund 407
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungsgrund 408
Befreien lassen können sich außerdem:
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungsgrund 409
- Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
- Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro.
- Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
- Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
- Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.
- Sie studieren, sind jedoch vom BAföG-Bezug ausgeschlossen, weil sie sich beispielsweise in einem Zweitstudium befinden oder die Förderungshöchstdauer überschritten haben? Unter Umständen kommt dann eine Härtefallbefreiung in Betracht.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung