Materialgestell an der Grenze dulden?
Ein Nachbar hat entlang des gemeinsamen Zaunes auf seinem Grundstück ein Gestell errichtet, in dem er Material lagert. Das Gestellt steht direkt entlang des gemeinsamen Zaunes auf einer Länge von ca. 6 Metern und ist etwa 2.00 Meter hoch
Optisch sieht das ganze nicht einladend aus. Kann man den Nachbarn auffordern, dieses Gestell zu beseitigen, oder muss man das hinnehmen ?
Der Nachbar betreibt eine Handelsfirma.
2 Antworten
Ob man das dulden muß, weiß ich nicht. Eventuell gibt es ja Vorschriften zu Zaunhöhen bei Euch, und 2m könnten darüber sein. Die zweite Frage wäre, ob Gewerbebetrieb überhaupt zulässig ist. In reinen Wohngebieten ist es das normalerweise nicht.
Aber vielleicht wäre es ein besserer Weg, dem Nachbarn eine rückseitige Verkleidung des Regals vorzuschlagen. Mögliche Verkleidungen könnten Schilfmatten, Flechtzäune oder dergleichen sein. Vielleicht wäre auch ein Rankgestell möglich, dass man dann mit geeigneten Pflanzen bewachsen läßt. Dann wäre die Optik auf deiner Seite wieder annehmbar, und der Nachbar hat sein Regal.
Bevor du ihn aufforderst frag ihn doch erstmal höflich ob er es anders stellen kann
Das kann er nicht, weil es die Größe seines Grundstückes nicht zulässt.