Ebaykleinanzeigen Artikel zurück schicken privat?
Hallo Zusammen,
Ich habe einen Autoscheinwerfer verkauft auf ebay Kleinanzeigen, dass paket wurde am 31.01 verschickt, jetzt meldet sich der käufer am 01.03 es sei was defekt und er will ihn zurück schicken, wie sieht es rechtlich nun da aus? War ein privat verkauf.
Grüsse
6 Antworten
Das kommt auf deine Artikelbeschreibung an wenn du sagst es ist alles okay und es ist tatsächlich was kaputt entspricht der Artikel nicht der Beschreibung.
Wenn du die Gewaehrleistung nicht ausgeschlossen hast: Verlange den Beweis dafuer, dass der Defekt bereits vorhanden war, als er den Scheinwerfer erhalten hat. Kann er den tatsaechlich erbringen (was ziemlich unwahrscheinlich sein duerfte), biete eine Rueckerstattung des Kaufpreises gegen Ruecksendeung des Scheinwerfers an. Kann er den Beweis nicht erbringen, erklaere ihm, dass du seine Forderung nicht anerkennst und stelle die Kommunikation mit ihm ein.
Wenn du die Gewaehrleistung ausgeschlossen hast: Verlange den Beweis dafuer, dass der Defekt bereits vorhanden wat, als er den Scheinwerfer erhalten hat. Zusaetzlich verlange den Beweis dafuer, dass dir das auch bekannt war, als du ihn abgeschickt hast. Wenn er BEIDE Beweise erbringen kann, biete eine Rueckerstattung des Kaufpreises gegen Ruecksendeung des Scheinwerfers an. Kann er die Beweise nicht erbringen, erklaere ihm, dass du seine Forderung nicht anerkennst und stelle die Kommunikation mit ihm ein.
Als Verkäufer haftest du natürlich für Sachmängel, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Jedoch nur für Mängel, die vor gefahrübergang bestanden, wobei die Beweislast auf Seiten des Käufers liegt.
Das Wichtigste hast Du leider nicht erwähnt, wie hat der Käufer bezahlt?
- Barzahlung bei Abholung?
- Überweisung?
- PayPal Family & Friends?
- PayPal Waren & Dienstleistungen?
Hast du deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung und Rückgabe handelt ?
Wenn ja, brauchst du nichts zu machen
Es geht hier um einen Privatverkauf.
Wenn der Käufer nach 4 Wochen auf einmal einen Mängel entdeckt, ist der VK raus.
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/
Stimmt nicht. Die Klausel ist wirkungslos. Auch das BGB beschreibt Pflichten, die der Verkäufer erfüllen muss.