Meistenst musst du bis im Folgejahr März gearbeitet haben um das Weihnachtsgeld zu behalten, daher ja musst du wahrscheinlich zurückzahlen

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Entweder bist du Krankgeschrieben oder in Elternzeit, aber nicht beides.

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Wieso tun Menschen verzweifeln bei sowas ?

Einfach nicht verständlich für mich, aber zurück zum Thema.

Hierbei handelt es sich um bundeseinheitliche Prüfungstermine, die von den Aufgabenerstellungseinrichtungen einige Jahre im voraus festgelegt werden.

Es gibt keine Termine für zwischen durch, und du wirst auch keine Termine für zwischen durch bekommen.

Daher schaust du wie du dich am Mittwoch fühlst, entweder geht es, oder es geht nicht, wenn es nicht geht ist der nächste Prüfungstermin bundeseinheitlich Festgelegt und diesen kannst du Online auf der Seite der IHK einsehen.

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Was steht in dein Arbeitsvertrag ?

Wenn mein Chef zu mir kommt und sagt : " Du arbeitest ab heute mit in der Kundenberatung und Pflege" obwohl ich für die Warenbeschaffung eingestellt wurde, dann ist das eine Arbeit außerhalb meines Arbeitsvertrages.

Jetzt stellt sich mir die Fragen :

  1. Ist das nur auf kurzer Zeit an der du die Maschine nutzt ? Daher auf kurzer dauer mal einspringen oder wechselst du auf Dauer
  2. Wie gesagt, was steht im Arbeitsvertrag
  3. Leistest du mehr ? Oder hast du nur die Maschine gewechselt ?

Für mich klingt das einfach nur nach :" Da ist ne andere Maschine, betätige die"

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Was verstehst du darunter ?

Lehrkräfte haben eine Aufsichtspflicht, das gilt auch wenn man getrennt in Umkleidekabinen sind.

Stell dir vor dein Kind sei es M oder W kippt um wegen eines Schockes oder sonstiges, da willst du auch das die Lehrkraft sofort reagiert und dem Kind hilft...

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Kann sein, kann nicht sein, frag beim Betrieb nach wobei die werden dir keine Antwort geben müssen.

Nicht drauf aufhängen sondern den Blick nach vorne

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Ja, das sollte grundsätzlich gehen zwischen B und M das Fach zu wechseln solange die Fächer verwand sind, was sie in deinem Falle sind.

Und nein damit kannst du nicht direkt als Quereinsteiger ins Lehramt beginnen, den dafür musst du folgende Kriterien erfüllen :

   Masterabschluss in einem Fach mit starkem Lehrermangel.

   Fachkenntnisse in einem zweiten Fachbereich (durchschnittlich 45 bis 60 Leistungspunkte)

   mehrjährige Berufstätigkeit.

   Referendariat (18 bis 24 Monate)

   Bestehen des zweiten Staatsexamens.

Und ich sehe 2 Punkte, nämlich Fach mit starkem Lehrermangel und mehrjährige Berufstätigkeit bei dir nicht gegeben

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Unverheiratete Partner gelten ab folgende Punkte als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beziehungsweise als eheähnliche Gemeinschaft :

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der anderen zu verfügen.

Ich will anmerken das nur eines davon reicht um als Gemeinschaft zu gelten.

Daher wenn Ihr frisch zusammenzieht, keine Kinder habt und private eigenständige Konten, dann dürft ihr 1 Jahr zusammenleben bevor ihr als Gemeinschaft geltet, aber da du eh noch 2 Jahre brauchst kann das zusammenziehen ja warten

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Lehramt geht nur mit Abitur, und wenn du nicht mal die Mittlerereife schafst, ja sorry dann solltest du dich mal umschauen nach ein anderen Beruf.

Es soll aber auch gesagt sein das der Traum nicht für immer vorbei sein muss :

Freund hat es auch geschaft obwohl er Anfangs nur Hauptschulabschluss hatte

-> Er hat eine Ausbildung gemacht -> 1 Jahr gearbeitet -> Dann Abendgymnasium angefangen -> Nach 3 Jahren hat er das Studium angefangen

Zwar über umwege aber es hat geklappt

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Weswegen bräuchtest du denn ein besseren PC ?

Die Zeiten der Onlinetermine sind vorbei, alles geht wieder Persönlich zu, und für normales Word und Bewerbungschreiben reicht ein 08/15 Rechner/Laptop, teilweise sogar ein Tablet

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Kannst du, du kannst aber auch damit rechnen das du dann garnicht mehr auftauchen musst...

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Warte, wie willst du weitermachen wenn du gekündigt wurdest ?

Meinst du ein neuen Platz suchen oder wie ?

5 Wochen sind nicht viel, kannst dich immer noch umorientieren

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Wann du das Praktikum startest ist egal, solange es mind 12 Monate geht.

Das Problem an einen Praktikum ist meiner Meinung nach, das du je nach Unternehmen nichts lernst, wenn ich ehrlich bin, such dir eine 2/3 Jährige Ausbildung, beende die und hab auch den praktischen Teil dazu noch eine Ausbildung.

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Ob Fehltage entschuldigt oder unentschuldigt sind, spielt dabei erst mal keine Rolle. Eine Wiederholung der Klasse auf Grund von Fehlzeiten gibt es, wenn du zu viele Fehlzeiten hast. Da reden wir aber von mind. 2-3 Monaten in einem Schuljahr.

Bei zuviele Fehltage können dich Lehrer einfach nicht richtig bewerten, in diesem Falle können die auch extra Tests/Klausuren ansetzten, diese können auch Mündlich sein.

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Lmao

1 Jahr chillen und dann im Juni merken :" Ach kagge muss ja ne Ausbildungsstelle haben"....

Ernsthaft, wenn alles nicht klappt :

FSJ

Bundeswehr

Praktikum

Bürgi

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