Gewerbe beim Firmensitz oder Geschäftsanschrift?
In welcher Stadt/Gemeinde wird bei einer GmbH das Gewerbe angemeldet? Da wo der Firmensitz ist oder da wo die Geschäftsanschrift bzw. Geschäftsräume sind? Der Firmensitz kann ja ohne irgendwelche Geschäfts- oder Verwaltungsräume in einer anderen Stadt sein.
3 Antworten
Du musst verschiedene Dinge auseinanderhalten:
- Der Sitz ist eine beliebige Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland, die durch die Satzung bestimmt wird. Ein Bezug zum Unternehmen muss hier nicht bestehen. (§ 4a GmbHG)
- Die "inländische Geschäftsanschrift" ist eine beliebige Postanschrift, unter der die Gesellschaft erreicht werden kann und Zustellungen erfolgen können.
- Die Lage der Geschäftsräume (§ 24 HRV) kann von der inländischen Geschäftsanschrift abweichen und wird nicht in das Handelsregister eingetragen.
Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo es ausgeübt wird oder werden soll.
Wenn am Firmensitz auch jemand arbeitet, dann sind beide anzumelden. Eines als Hauptniederlassung und das andere als Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle. Jede Betriebsstätte ist anzuzeigen (§ 14 GewO).
Hallo. Die Gewerbeanmeldung gibst du dort an wo dein Firmensitz is. Wenn der sich vom Einsatz unterscheidet zum Beispiel bei einer Zweigstelle dann gibst du da auch noch ne Gewerbeanmeldung ab und gibst in der Anmeldung an wo der Hauptsitz is und wo die Zweigstelle. Der Sinn dahinter is dass die Gewerbesteuer nachher korrekt zerlegt werden kann. Weiß doch jedes Kind^^
Also, da wo die Geschäftsräume/Geschäftsanschrift ist?
Wenn das bei dir dasselbe is? Die is da anzumelden wo gearbeitet wird
Nein, der Sitz kann bei einer GmbH innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland beliebig gewählt (und durch Satzungsänderung geändert) werden, §4a GmbHG. Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo es tatsächlich ausgeübt wird bzw. werden soll.
.Das macht das Finanzamt.