Wo Gewerbe anmelden?
Hallo zusammen,
leider ist der telefonische / schriftliche Behördengang für mich momentan eine Qual.
Ich möchte gerne Stadtführungen in Stadt A anbieten. Mein Wohnsitz ist in Stadt B, wo ich das Geschäft auch managen möchte.
Die Stadt in der ich wohne verweist mich an Stadt A, weil ich dort das Gewerbe ausübe. Stadt A sagt aber, dass ich dort kein Gewerbe anmelden kann, da dort kein Betriebssitz vorhanden ist und ich müsste es bei mir in Stadt B anmelden...
Ich hoffe jemand erfahrenes kann hier Licht ins dunkle bringen.
Liebe Grüße
3 Antworten
Maßgeblich ist der Betriebssitz des Unternehmens. Wenn du deine Aufträge in Stadt B annimmst, dann muss das Gewerbe dort angemeldet werden.
Beispiel: Glaser Müller hat sein Unternehmen in Hamburg. Wenn er einen Auftrag in Bremen annimmt, muss er nichts anderes anmelden. Er ist ein Hamburger Unternehmen, das dort seine Kundenkontakte pflegt und dorthin seine Post bekommt. Wo die Arbeit beim Kunden geleistet wird, ist egal.
Wenn du aber deine Kunden vor Ort in Stadt A ansprichst, dann musst du eine Reisegewerbekarte beim Gewerbeamt deines Wohnsitzes beantragen.
Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der du das Gewerbe ausüben willst, dass heißt dort wo dein Laden bzw. Büro (Firmensitz) ist. Der Wohnort muss zwar angegeben werden, ist aber für die Zuständigkeit völlig bedeutungslos.
Versuch es mal beim Ordnungsamt der Stadt in der du das Gewerbe ausüben möchtest.
Heißt, dass ich es gar nicht erst in der Stadt anmelden kann, wo ich es ausüben will, da ich dort erstmal ein Büro brauche?