Wo Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Maßgeblich ist der Betriebssitz des Unternehmens. Wenn du deine Aufträge in Stadt B annimmst, dann muss das Gewerbe dort angemeldet werden.

Beispiel: Glaser Müller hat sein Unternehmen in Hamburg. Wenn er einen Auftrag in Bremen annimmt, muss er nichts anderes anmelden. Er ist ein Hamburger Unternehmen, das dort seine Kundenkontakte pflegt und dorthin seine Post bekommt. Wo die Arbeit beim Kunden geleistet wird, ist egal.

Wenn du aber deine Kunden vor Ort in Stadt A ansprichst, dann musst du eine Reisegewerbekarte beim Gewerbeamt deines Wohnsitzes beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der du das Gewerbe ausüben willst, dass heißt dort wo dein Laden bzw. Büro (Firmensitz) ist. Der Wohnort muss zwar angegeben werden, ist aber für die Zuständigkeit völlig bedeutungslos.


MrKevin1 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 00:31

Heißt, dass ich es gar nicht erst in der Stadt anmelden kann, wo ich es ausüben will, da ich dort erstmal ein Büro brauche?

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Idiealot  16.05.2021, 00:37
@MrKevin1

Wo dein Firmensitz ist, da wird angemeldet. Firmensitz ist nicht gleich Wohnsitz! Kann, muß aber nicht!

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Versuch es mal beim Ordnungsamt der Stadt in der du das Gewerbe ausüben möchtest.