Händler will keine Gewährleistung geben?
Servus,
schaue mir heute einen 335i E93 an der bei einem Händler steht.
Verkauf erfolgt in Komission, Besitzer ist der Vater des Inhabers. Der Händler will allerdings keine Gewährleistung geben, aber Auto ist wirklich in einem Top Zustand und auch letztes ÖAMTC Pickerl 1A.
was meint ihr? Gewährleistung kommt ja soiweso nur selten in kraft
4 Antworten
In Kommission heißt er verkauft das Auto im Auftrag. Der Verkäufer ist also nicht der Händler, sondern der Eigentümer des Fahrzeuges. Du kaufst quasi von privat zu privat. Der Händler stelt dem Verkäufer nur seine Verkaufsfläche zur Verfügung. Neuer TÜV ist nix wert, der sagt nur aus, das die sicherheitsrelevanten Bauteile in Ordnung sind. Ob der Motor kurz vor dem Kollaps steht, oder das Getriebe nicht mehr richtig schaltet, ist dem TÜV völlig egal.
Verstehst Du das nicht, oder willst Du das nicht verstehen? Bist Du so versessen auf dieses Auto? Das Auto ist von einem Privatmann, und steht dort nur auf der Verkaufsfläche des Händlers. Der Händler wäre schön dumm, wenn er für ein Auto das er nicht verkauft, und nicht durch seine Bücher geht, eine Gewährleistung übernimmt.
Wenn dir dein Nachbar seine Waschmaschine vor die Türe stellt, weil Du gerade einen Garagenverkauf machst, und sagt, das Du aber die Gewährleistung für die Maschine übernehmen sollst, wenn nach dem Verkauf ein Defekt auftritt, würdest Du dass machen?
Erstazteile aus welcher Quelle? Erstausrüsterqualität oder "Billig" aus der Bucht?
Mein Eindruck: Schön über den Tisch gezogen.. Autohändler haben nicht ohne Grund den Ruf die Nachkommen der Pferdehändler zu sein.
Man hat dir meiner meinung nach eine Schindmäre verkauft mit einer Gutschrift für einen Tierarzt.
es erscheint mir unabdingbar, Ihre Position mit einem gewissen Maß an Differenzierung zu entgegnen. Die pauschale Annahme, es handle sich um einen Fall von Täuschung, entbehrt der Grundlage, sofern man die komplexen Zusammenhänge, die den Erwerb von Ersatzteilen und Fahrzeugen betreffen, nicht hinreichend berücksichtigt.
Die von Ihnen verwendete Metapher der „Schindmähre“ impliziert eine Wertminderung oder Irreführung, welche im vorliegenden Fall jedoch keineswegs evident ist. Ersatzteile können durchaus aus alternativen Quellen bezogen werden, ohne dass dies zwingend eine minderwertige Qualität nach sich zieht. Nicht selten handelt es sich hierbei um Produkte, die zwar nicht vom ursprünglichen Erstausrüster stammen, jedoch dennoch den einschlägigen Normen und Qualitätsstandards entsprechen.
Daher sei die Frage erlaubt, ob es nicht einer genaueren Prüfung der Umstände bedarf, bevor vorschnell Werturteile getroffen werden. Insbesondere im Hinblick auf Ihre implizite Unterstellung einer systematischen Täuschungsabsicht seitens des Händlers sollte bedacht werden, dass diese eine differenzierte Beweisführung erfordert, die über subjektive Eindrücke hinausgeht.
Ich hoffe, Ihnen hiermit eine Perspektive eröffnet zu haben, die eine fundierte Neubewertung der Situation ermöglicht.
Laufleistung? Usw? Tüv sagt nicht viel aus.
Er kann in Kommission verkaufen. Dann stellt er seine Verkaufsfläche, arbeiter dafür und bei einem Verkauf bekommt er eine Provision. Ein Händler darf sogar sein Privatauto verkaufen ohne GL. Er muss sie dir nicht geben. So einen BMW findet man aber auch häufig. Dann nimmst halt nen anderen.
Er wird auch nicht können, denn Verkäufer ist er ja gar nicht, er vermittelt doch nur.
Ja mir gehts ja eig nur um die Gewährleistung ob er sie geben könnte wenn er wollen würde eventuell gegen Aufpreis