Gewährleistungsansprüche Unfallwagen?
Hallo,
ich habe gestern mein Toyota Auris verkauft. (125.000 km)
Ich habe das Auto damals als Unfallwagen gekauft und so auch weiterverkauft.
Was es genau für ein schaden war kann ich leider nicht sagen. (JA ich hab mich verarschen lassen und daraus gelernt)
Ich habe dem Käufer sowohl im Inserat und mündlich (mehrmals) darauf hingewiesen, als auch im Vertrag schriftlich Festgehalten, das ich den genauen Hergang als auch den Umfang, des Unfalls nicht mehr nachvollziehen kann.
Kann der Käufer jetzt noch jegliche Gewährleistungsansprüche an mich stellen, wenn doch noch mehr kaputt ist?
Ich frage nur weil er mir zum Abschluss noch mal sagte, das er mich anrufen würde ob noch mehr kaputt ist. Ich vermute das es ein Händler war.
7 Antworten
Ansprüche "kann" man immer stellen.
Mich macht stutzig, weil Sie schreiben "ja... hab mich verarschen lassen", denn anscheinend ist mehr kaputt und damit offenlegungspflichtig.
Oder wie wäre Ihr Zusatz zu verstehen?
Gewährleistungsansprüche gegenüber einer Privatperson gibt es in dieser Form nicht. So lange es alle zugesicherten Eigenschaften erfüllt und du keine dir bekannten verdeckten Mängel verschwiegen hast, gibt es nichts zu befürchten. Wenn es ein Händler war sogar noch weniger, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Autohändler über die notwendigen Kenntnisse verfügt, dass Fahrzeug und seinen Zustand vor dem Erwerb selbst richtig und über das Maß einer Privatperson einzuschätzen.
Gewährleistungsansprüche gegenüber einer Privatperson gibt es in dieser Form nicht.
Das müsstest du mir nochmal genau erklären.
Du hast das Auto als Privatperson verkauft, dazu hast du mehrfach darauf hingewiesen und auch noch im Kaufvertrag vermerkt. Dir kann keiner was.
Als privater Verkäufer unterliegst du nicht der Gewährleistungspflicht die ein Gewerblicher Verkäufer hätte.
Er kann sich ja gern bei dir melden, aber das es sinnlos ist sollte dem Käufer auch klar sein
du hast es ordnungsgemäß als Unfallwagen verkauft, auch ohne zu wissen welche Schäden beim Unfall damals entstanden sind. Der Verkäufer kann dir nix. Der Käufer müsste dir schon arglistische Täuschung nachweisen, was er nicht kann.
denk nicht mehr drüber nach. der kann dir nix; Kaufvertrag besteht?
Danke, ich glaube ich mache mir nur wieder zu viel Sorgen
Gute Morgen, wenn du ihn privat verkauft hast im Vertrag steht das es einen Unfall unbekannten Maßes gegeben hat dann kann er nichts machen da du ihn darüber in Kenntnis gesetzt hast.
Das ist auf die Tatsache bezogen, dass ich ein Auto gekauft habe ohne dessen genauen Unfallhergang zu kennen, nicht dass da wissentlich mehr dran ist.
Und da ich den Unfallhergang nicht kenne, weis ich nicht was alles repariert wurde und in welcher Qualität. Zudem kann ebenfalls nicht beurteilen (wenn etwas repariert wurde) ob die Arbeiten sachgemäß ausgeführt wurden.
Aber das hab ich den Käufer auch alles mitgeteilt.