Gewährleistung bei Handy mit Wasserschaden?
Hi Leute
Seit einigen Tagen ist mein Handy defekt. Habe es bei 1&1 eingeschickt. Kam zurück und angeblich ein Wasserschaden. Kann ich darauf bestehen, dass das Telefon unter die Gewährleistung Richtlinien des Gesetzgebers fallen und ich so Anspruch auf ein neues Gerät habe? Das Handy ist unter einem halben Jahr alt. Ist also eigentlich, laut Gestz, davon auszugehen, dass der Schaden schon vorher da war! Gibt es die Möglichkeit von 1&1, also dem Händler, sich daraus zu winden??
Bitte verzichtet auf "Das machen die nie"-Antworten. Ich will Fakten!!
10 Antworten
Also : Gewährleistung gilt bis 2 Jahre nach dem Kauf. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer bei einem Defekt nachweisen , dass er nicht schon von Anfang an vorhanden war , was oftmals schwer ist , weshalb man bis zu 6 Monaten die besten Chancen hat. Danach dreht sich die Beweislage um , also der Käufer muss nachweise , dass der Schaden schon vor dem Kauf entstand, was ohne eine externes und Kosten spieliges Gutachten nicht möglich ist. Der Käufer hat aber das Recht auf 2 Überprüfungen wegen dem selben Grund. Danach darf der Verkäufer weiter Kostenlose Überprüfungen ablehnen. Viele Anbieter bessern in diesen Überprüfungen zur Kundenfreundlichkeit die Fehler schon aus .Was aber natürlich keine Pflicht ist.
Ihr lagt alle falsch!! Ich habe das neue Handy in der Hand! Man darf sich einfach nicht immer alles gefallen lassen!!
Hi. Ich habe in etwa das gleiche Problem. Kannst du mit mir mal bitte Kontakt aufnehmen. Da
Wasserschaden ist kein Gewährleistungs- Fall. Warum soll der Hersteller oder der Händler dafür haften, wenn Du dein Handy ins Klo wirfst? Das ist Selbstverschulden.
Dann würde ich auch alles halbe Jahr ein neues Handy anfordern.
Du hast vieles nicht oder falsch verstanden. Bei einer Garantieleistung werden keine von dir zugefügten Schäden bezahlt, bei der Gewährleistung musst du nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Ein Wasserschaden ist also niemals abgesichert, weil er allein durch deine falsche Handhabung entstanden ist. Zweifelst du einen Wasserschaden an, musst du das Gegenteil beweisen. Das kann ein Gutachter für 250 bis 350 Euro machen. Wenn dieser den Wasserschaden bestätigt, ist das Geld weg...
Du schreibst ja nur, dass ein Wasserschaden festgestellt worden sei. Wenn es Dein Handy ist, solltest Du ja wissen, ob es da ein Ereignis gegeben hat oder nicht.
Ein Wasserschaden hat mit der Garntie nichts zu tun, es sei denn das Wasser ist schon während der Herstellung in das Gehäuse gekommen. Es besteht noch eine andere Möglichkeit, dass ein Wasserschaden garantierelevant sein könnte, nämlich wenn das Handy als wasserdichtes angeboten wurde. Ansonsten hast Du keine Chancen. Auch die Richtlinien des Gesetzgebers für Gewährleistung sehen nicht vor, dass durch Beschädigungnen im Gebrauch der Schaden aufgetreten ist. Oder glaubst Du bekämest ein neues Handy, wenn Du es aus dem Fenster werfen würdest?