Gewährleistung Mangel nachweisen?
Ich habe ein Smartphone welches seit dem letzten Software Update dauerhaft neu startet. Dies ist ja eindeutig ein Mangel, welcher aber erst 1,5 Jahre nach Kauf aufgetreten ist. Der Hersteller verweist auf ein evtl. zukünftiges Softwareupdate. Der Händler sieht mich in der Pflicht nachzuweisen das der Mangel an ihm liegt. Wie komme ich da nun mit einer Reparatur oder einem Ersatzgerät raus?
Kennt jmd. vllt ein einschlägiges Gerichtsurteil, was passiert wenn ein Gerät durch ein Software Update "beschädigt" wird?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NoName08154711/1568217668334_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.jpg?v=1568217668000)
Dies ist ja eindeutig ein Mangel, welcher aber erst 1,5 Jahre nach Kauf aufgetreten ist.
Dann hast Du Pech gehabt.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Darauf hat mich der Händler auch hingewiesen. Danke für die Links.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
naja du musst nachweisen das dieses Updaten diesen Fehler gemacht hat. Ein Eingeständnis der Herstellers wäre hier vllt die einfachste Möglichkeit, ansonsten brauchst du einen Gutachter und der kostet natürlich im worst case viel Geld.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Danke für die Antwort. Das Problem scheint ein sehr tieflegender Fehler im der Gerätefirmware zu sein, Apple ist sich des Fehlers bewusst und behauptet sie arbeiten an einer Lösung. Letztlich war der Händler meine letzte Hoffnung ohne ewiges warten das Problem zu lösen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/qugart/1476264417933_nmmslarge__45_45_810_810_6d2af0996fb46eb206f6109b813bba55.jpg?v=1476264418000)
Mit Gewährleistung wirst du da schwer weiterkommen.
Ich würde mich da direkt an den Hersteller wenden. Wenn der sagt warten....tja....
Wie siehts denn mit einem Zurücksetzen aus?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Curasanus/1601032763101_nmmslarge__0_0_386_386_551909463b3edecd852f61d23830d65d.jpg?v=1601032763000)
Bei der Gewährleistung musst du nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Das kannst du nicht, also vergesse die völlig unbrauchbare Gewähleistung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Die sog. "Gewaehrleistung" hilft dir hier nicht weiter. Die bezieht sich nur auf solche Maengel, die von Anfang an vorhanden oder zumindest angelegt waren. Der Haendler hat dir aber ein Geraet verkauft, das gar nicht kaputt war. Somit ist er aus der Nummer raus.