Ich habe Ihr nun eine Frist bis montag abend gesetzt mir einen Beweis für die Überweisung zu senden wenn Sie diese nicht einhält möchte ich Sie Anzeigen bei ebay gemeldet habe ich sie schon.

Klar kannst und solltest Du sie anzeigen, wenn das Geld nicht überwiesen wird; eBay Kleinanzeigen ist das übrigens herzlich egal.

Denkt Ihr ich bekomme recht ?

Selbst wenn, dann hast Du noch längst nicht Dein Geld, das darfst Du dann nämlich anschließend zivilrechtlich einfordern oder einklagen, Kostenrisiko bei Dir.

Und nächstes Mal verschickst Du erst dann, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich eingegangen ist.

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Jetzt hat er sein Geld zurückgezogen und stehen seit dem im Konflikt bei PayPal...

Er hat nicht "sein Geld zurückgezogen", er hat einen Käuferschutzfall eröffnet und PayPal hat Dein Geld blockiert.

...und bin jetzt beim überlegen PayPal mit einzuschalten, was meint ihr?

PayPal ist durch die Falleröffnung schon längst eingeschaltet, Du solltest darauf reagieren und im geöffneten Fall antworten.

Du weißt aber schon, dass PayPal in 99,9 % aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet?

Es steht Dir dann natürlich frei, zivilrechtlich gegen den Käufer vorzugehen.

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Ich bin auf ein Betrüger reingefallen ... Was kann ich jetzt tun?

Ich bin total am verzweifeln ... ich habe über eBay Kleinanzeige eine eine Suchanzeige aufgegeben dass ich ein iPhone 11 pro suche für 600€ .
Ich wurde von mehreren angeschrieben und entschied mich dann für einen wir schrieben über WhatsApp , Da er meinte er könnte leider keine Bilder über eBay verschicken weil es irgendwie nicht funktioniere .. also sendete er ( ohne danach gefragt zu haben ) ein Bild von seinem Ausweis und ein Bild von sich wo er dass Handy neben seinem Gesicht hält.ich dachte mir ok dann ist es bei ihm sicher da ich ja jetzt alles von ihm habe und er auch selbst schrieb ich brauch mir keine sorgen zu machen er habe mir ja als Beweis alles zugeschickt und möchte ja selbst keinen Stress . leider wohnte er 366km von mir entfernt und deshalb überwies ich dass Geld dass er es mir versendet . Am Mittwoch habe ich überwiesen und er hat 4 Stunden später meinte er dass er dass Handy bei hermes abgegeben habe und schickte mir eine sendungsnummer von hermes .
im Internet steht ganze Zeit der gleiche Status Sendung wurde elektronisch angekündigt und hermes meinte es wurde noch kein Paket abgegeben .. der Verkäufer ist komischerweise nicht mehr erreichbar . Er geht nie ans Handy ...

Und jetzt wenn ich alles so überlege kommt es mir verdammt komisch vor ich weis nicht wie ich vorgehen soll ..

hab ich eine Chance mein Geld wieder zu bekommen wenn es ein Betrüger ist ?
vielleicht ist der Ausweis gefälscht .. er wohnt in Lübeck ..wir haben den Namen gegoogelt und er hatt den Namen eines Fußballers aus einem Fußball Verein aus Lübeck .
😞ich habe echt nicht viel und habe mich sehr gefreut .. nun sind vielleicht 600€ weg was für mich sehr sehr viel ist .. 😔

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Eins vorweg:

eBay Kleinanzeigen ist ein regionaler Anzeigenmarkt, über den Waren gegen Barzahlung bei Abholung verkauft werden.

Hast Du auf ein deutsches Bankkonto, erkennbar am DE in der IBAN überwiesen?

Dann warte noch ein paar Tage ab, wenn dann nichts kommt, erstattest Du Anzeige wegen Warenkreditbetruges gegen den Bankkontoinhaber.

Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht wieder, das musst Du zivilrechtlich einfordern oder einklagen; es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst.

Bedenke aber, dass Du als Käufer gemäß § 447 BGB das Verlustrisiko trägst, sollte es sich um einen Privatkauf mit nicht ausdrücklich vereinbartem sendungsverfolgten Versand handeln:

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Und warum klickt man das hier weg, anstatt es zu lesen?: 

Klicken: eBay Kleinanzeigen | Tipps für Deine Sicherheit

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Ich habe ihm gesagt das ich den Kauf nicht Abbrechen werde nur weil er nicht genau gelesen hat.

Du kannst den Kaufpreis natürlich einklagen, aber ist es das wert?

Sinnvoller ist das hier:

Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag per Einschreiben mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen. 

Ein Nichtzahlerfall bei eBay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag, weil der nach dem BGB geschlossen wurde.

Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen.

Gleichzeitig meldest Du innerhalb von 32 Tagen bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt, verliert sein Bewertungsrecht und Du bekommst Deine Gebühren zurück.

Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Und bevor Du fragst:

Nein, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, für die die Polizei nicht zuständig ist.

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Uralter Telefonscherz:

https://www.marcophono.de/Ebay.html

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Jetzt hab ich aber gelesen dass die Seite nur China Ware liefert...

Sorry, aber das erkennt man doch schon beim Aufrufen der Seite.

Na, wie auch immer:

Erkläre per Mail Deinen Widerruf und melde nach Ablauf der voraussichtlichen Lieferfrist bei PayPal einen nicht erhaltenen Artikel, falls der Verkäufer das Geld nicht von sich aus zurückerstattet.

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Brich sofort den Kontakt ab, das ist ein eindeutiger und altbekannter Betrugsversuch!

Du wirst die angebliche Mail einer Bank erhalten, dass das Geld überwiesen wurde und Du es in dem Moment bekommst, in dem Du eine Paket-Tracking-Nummer postest.

Alles gefälscht. Keine Bank der Welt macht solche Geschäfte. Es gehört nicht zum Aufgabengebiet von Banken, den Versand zu überprüfen.

Das läuft immer so. Das ist eine alte Betrugsmasche. Gutgläubige Verkäufer schicken dann los ohne zu merken, dass sie betrogen werden sollen. Und das war’s dann - Du hörst nie wieder was, Geld kommt nie und Deinen Artikel bist Du los.

http://archive.is/FyAeb

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Du rückst die Schuhe erst dann raus, wenn das Geld definitiv Deinem Konto gutgeschrieben wurde, keinesfalls eher!

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Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

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Ich frage mich nun, warum man einen Fahrradhelm nicht auch zum Reiten tragen kann?

Und wer behauptet das?

...weil Reiter ja alle reich sind?

Und wer behauptet das?

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Du kannst den Kaufpreis natürlich einklagen, aber ist es das wert?

Sinnvoller ist das hier:

Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag per Einschreiben mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen. 

Ein Nichtzahlerfall bei eBay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag, weil der nach dem BGB geschlossen wurde.

Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen.

Gleichzeitig meldest Du innerhalb von 32 Tagen bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt, verliert sein Bewertungsrecht und Du bekommst Deine Gebühren zurück.

Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

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Da ich kein Schwein bin, wollte ich dem jetzt nachgeben eigentlich.

Warum?

Aber wie auch immer, sinnvoller ist das hier:

Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag per Einschreiben mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen. 

Ein Nichtzahlerfall bei eBay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag, weil der nach dem BGB geschlossen wurde.

Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen.

Gleichzeitig meldest Du innerhalb von 32 Tagen bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt, verliert sein Bewertungsrecht und Du bekommst Deine Gebühren zurück.

Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

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PayPal kann Dein Geld nach jeder erhaltenen Zahlung bis zu 21 Tage einbehalten, das steht auch so in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen:

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/holds-reserves

Es kann früher freigegeben werden, wenn Du den Sendungsnachweis bei PayPal hochlädtst, aber darüber entscheidet alleine PayPal.

Und dann kann der Käufer jederzeit innerhalb von 180 Tagen einen Käuferschutzfall eröffnen, in diesem Fall wäre Dein Geld auch (erstmal) wieder weg.

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Dein minderjähriger Sohn kann nur dann ein Gewerbe anmelden, wenn er das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts hat, wobei deren Hürden ziemlich hoch sind.

Da wird z.B. fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) verlangt.

Fehlt dieses Einverständnis, dann musst Du das Gewerbe auf Dich anmelden, Dein Sohn ist dann völlig außen vor.

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Aber kann theoretisch (und praktisch ^^) jemand ankommen weil ich nicht beweisen kann, WAS ich im Paket drin hatte?

Theoretisch ja.

Und praktisch kommt das - wenn überhaupt - nur dann vor, wenn der Käufer per PayPal bezahlt hat und dann einen Käuferschutzfall eröffnet.

Bei Zahlung per Überweisung hat er dagegen keine Chance, weil er in der Nachweispflicht ist.

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Bei Zahlung per Überweisung ist eBay ja bekanntlich raus, da musst Du Dir dann selbst helfen.

http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#not-as-described

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

https://archive.is/LawGq

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Zusätzlich solltest Du Anzeige gegen Unbekannt wegen Warenkreditbetruges erstatten und Deinen Verkäufer als Zeugen angeben.

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Dies ist ja eindeutig ein Mangel, welcher aber erst 1,5 Jahre nach Kauf aufgetreten ist.

Dann hast Du Pech gehabt.

Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB

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§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

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Ist es illegal die zu verkaufen?

Das ist völlig legal, wenn Du einige Kleinigkeiten beachtest:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall.

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Du bist minderjährig, dann brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Und als Minderjähriger kannst Du wiederum eBay vergessen.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

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