Gewährleistung bei Möbeln bei "baulicher Veränderung"?
Hallo, wir haben eine Couchtisch zum Selbstmontieren gekauft. Das ist fast zwei Jahre her. Einige Monate nach dem Kauf fing es an, dass sich die Folie an den Beinen löste. Vor 4 Monaten haben wir den Tisch dann reklamiert. Wir haben unsdann regelmäßig persönlich und schriftlich beim Händler nach dem aktuellen Bearbeitungsstand erkundigt. Schriftlich kam seit Wochen keine Rückmeldung.
Nachdem wir vor Ort noch einmal Druck gemacht haben, wurden wir dann heute endlich angerufen um uns mitzuteilen, dass wir keine Ansprüche wegen baulicher Veränderungen stellen können und die da nichts machen können.
Wir haben tatsächlich Rollen an den Tischbeinen montiert, in der Hoffnung, dass sich die Folie nicht weiter löst (sind davon ausgegangen, das die Ursache der Teppich war - schieben). Allerdings war unten auch gar keine Folie, was also zumindest nicht in Zusammenhang mit dem Mangel steht.
Ist es richtig, dass wir durch solch einen Eingriff die Gewährleistung verlieren?
3 Antworten
Du kannst es natürlich versuchen einzuklagen. Wenn die baulichen Veränderungen die Stellen gar nicht betroffen haben, die foliert sind, dann ist auch die Gewährleistung nicht betroffen. Das Risiko liegt allerdings bei Euch. Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung?
Allerdings ist es schon komisch, dass so lange gewartet wurde, bis es zu einem Ergebnis gekommen ist.
Beste Antwort, wir haben es inzwischen klären können und der Händler kommt uns entgegen, da der Fehler nicht in Zusammenhang mit der Montage der Rolle stehen konnte. Die Tischbeine waren nur seitlich foliert.
Einige Monate nach dem Kauf fing es an, dass sich die Folie an den Beinen löste
Und genau da hättet ihr mit der Gewährleistung ansetzen müssen. Aber bei baulichen Änderungen ist der Verkäufer raus. Mal abgesehen davon, dass ihr nach 6 Monaten nachweisen müsst, dass der Mangel bereits am Anfang bestand.
Spielt meines Wissens keine Rolle... Und wie würdest du das jetzt auch noch beweisen wollen? Denn du bist ohnehin nach 6 Monaten in der Beweispflicht. Und da wird der Verkäufer argumentieren: warum am Artikel "rum gedoktert", wenn man gleich hätte Bescheid geben können...
Naja, nach 6 Monaten müsst ihr schon belegen können, dass der Mangel bei Übernahme bereits bestand, wird nach fast zwei Jahren sehr sehr schwer.
Der Fehler bestand doch gar nicht bei Übernahme, sondern hat sich "entwickelt", also verschlimmert und war beim Kauf nicht ersichtlich.
Ja eben, Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist für Mängel oder Ursache für Mängel welche bei Übernahme bereits bestanden, da hast Du dann Recht auf Nachbesserung durch den Händler.
Ah ok und wenn die Folie schlecht verklebt war und sich erst langsam von unten her gelöst hat? Das sieht man nicht beim Kauf und das hat ca. 1 Jahr gedauert, bis es sich dann extrem gelöst hat.
Ab dem 7. Monat musst Du belegen das der Mangel bereits bei Übernahme bestand, wird sehr schwer bis ausgeschlossen.
Auch wenn die bauliche Veränderung nicht ursächlich ist für die Entstehung des Fehlers?