Gesetzlich: Darf die Schule (z.B. Gesamtschule) an der Erziehung der Kinder teilnehmen? Das will ich nicht für meine Tochter. Soll ich beim Gericht klagen?

2 Antworten

Lehrer haben einen Lehr- und Erziehungsauftrag. Der Erziehungsauftrag ist jedoch primär auf das schulische Leben begrenzt. Das Kind lernt, wie es sich in der Schule zu verhalten hat, auch unter Anwendung disziplinarischer Maßnahmen.

Lehrer überschreiten jedoch dann ihre Kompetenzen, wenn sie die Meinungsbildung stark beeinflussen. Lehrer können ihre Meinung vertreten, jedoch muss jedes Kind gleich behandelt werden. Lehrer haben keinen Konditionierungsauftrag. Lehrer dürfen nicht durch fragwürdige Umgangs- und Bewertungsmethoden Kinder in eine bestimmte Richtung umerziehen.

Eventuell bei einem Anwalt für Schulrecht beraten lassen.

jede Schule und jeder Lehrer nimmt an der Erziehung eines Kindes teil