Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz?
Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz.
Gerade erhielt ich einen Anzeige gebogen aus der Schweiz wegen einer vermeintlichen Geschwindigkeitsübertretung um 18 km/h. Beigefügt sind Fotos meines Fahrzeuges von hinten. Ein Fahrer ist nicht erkennbar.
Tatsächlich bestehen mehrere Möglichkeiten Wege gefahren sein könnte. Ich nehme, an als Halter bin ich verantwortlich für eine noch nicht festgelegte Bußgeld Zahlung. Würden die Schweizer Behörden einer Suche nach Deutschland senden um dort in Flensburg Punkte einzutragen? Geht dies nicht nur dann, wenn der Fahrer zweifelsfrei fest steht? Gibt es Erfahrungswerte wie die Behörden reagieren, wenn man sagt, dass man nicht sicher ist, wer tatsächlich gefahren ist? Danke für eure Antworten!
3 Antworten
In der Schweiz wird immer von vorn geblitzt und manchmal auch zusätzlich von hinten. Zugesendet wird aus Datenschutzgründen jedoch nur das Hinten-Foto, aber das Vorn-Foto gibt es zusätzlich, allerdings bei der Behörde. Wenn Du nicht sagst wer gefahren ist, kommt dieses Foto zum Zug. Und du kannst sicher sein: Die Schweiz kommt zu ihren Daten und ihrem Geld. Woher ich das weiss? Ich lebe in der Schweiz....
Alles weitere (Bussgeld/Strafbefehl/Folgen usw.) kannst Du im Internet recherchieren. Bist Du innerorts 18 zu schnell gefahren, hat das auch Folgen in Deutschland (ev. Fahrverbot für einige Zeit oder Verwarnung gemäss Bussenkatalog D, Punkte Flensburg usw.)
Das Ganze heisst "Rechtshilfeabkommen" zwischen CH und EU
Das kommt noch ergänzend... also nix mit Punkte oder Fahrverbote (gilt dann nur in entsprechendem Land), nur die geldwerte Strafe ist vollstreckbar
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/strafzettel-ausland/
Bei 18 Km/H zu schnell passiert genau nix
Wenn der Fahrer nicht feststellbar ist, dann haftet der Halter... Das gilt für die Schweiz und auch für Deutschland...
Die Schweizer haben ein Abkommen mit Deutschland, wo die Strafen 1 zu 1 zugestellt werden... Punkte bekommst Du in Deutschland trotzdem nicht.
Erstens gibts die sowieso nicht bei 18 Km/H drüber und die Schweiz kann hier keine Punkte geltend machen. Dafür sind die Strafen erheblich höher als bei uns...
Das stimmt leider nicht, bzw. nur zum Teil, in Deutschland werden auch adminstrative Strafen erteilt, je nach Schwere des Vergehens, es gibt Akteneinträge die einem schriftlich zugestellt werden. Aber das ist abhängig von der Grösse des Vergehens. Bei Alkohol (z.B. beschwippst in CH unterwegs) ist auch D hart...der Ausweisentzug von CH wird übernommen und ist in D dann genau so gültig,
Wenn du den Bußgeldbescheid aus der Schweiz erhält, dann am besten bezahlen, ansonsten kommst du auf die Fahndungsliste und bei der nächsten Einreise in die Schweiz wirst du zur Kasse gebeten.