Geschwindigkeitsüberschreitung als Beamter auf Widderuf?
Servus,
wie ihr oben erkennen könnt, bin ich derzeit Beamter auf Widerruf. Da ich heute geblitzt wurde (ca.100km/h gefahren bei erlaubten 80km/h), wollte ich fragen, ob ich deswegen entlassen werde als Beamter oder ob ein Disziplinarverfahren gegen mich gestellt wird. Ansonsten habe ich nichts anderes angestellt. Ich wäre dankbar für eure Antworten.
4 Antworten
20km/h zu schnell fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Erst wenn du dich deutlich gefährdent verhälst wäre das für deinen Job relevant:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zu-schnell-fahren-kann-auch-eine-straftat-sein_159968.html
Also mach dir keine Sorgen. Ich habe übrigens gestern auch die Nachricht wegen der gleichen Ordnungswidrigkeit wie du bekommen. Ich könnte mich schwarz ärgern über mich. Die Schilder mit rotem Rand und Zahlen drin stehen da schließlich nicht aus Spaß...
Ich war 23 km/h zu schnell (Autobahn 80km/h) und da bleibt es scheinbar bei Bußgeld und einem Punkt. Wenn du den Führerschein zur Ausübung deines Jobs benötigst hast du ggf. ein Problem...
Das heißt also Geschwindigkeitsüberschreitungen sind NUR eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat unabhängig von der Geschwindigkeit.
Ja, aber das ist ja bei mir nicht der Fall.
Aber ich würde gerne wissen, ob meine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 25km/h als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat zählt. Ich habe mich ja nicht mit jemanden duelliert oder die Grenzen meines Autos ausgereizt.
Es würde reichen wenn deine Geschwindigkeitsüberschreitung eine massive Verkehrsgefährdung darstellt. Das dürfte aber eben hier nicht der Fall sein, sondern eher wenn du die 25 km/h in einer 30er Zone bei einer Schule o.ä. gefahren bist, nicht auf der Landstrasse oder der Autobahn.
Dann zählt wohl meine Geschwindigkeitsüberschreitung als eine Ordnungswidrigkeit. Vielen Dank.
Also ich bin auch gerade Beamte auf Widerruf. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man deswegen entlassen wird. Das ist eine ganz normale Owi, wie sie wahrscheinlich schon x Beamte begangen haben.
Wenn es bei den 20 km/h zu viel bleibt, bist du mit einem blauen Auge davon gekommen.
Führerscheinentzug wäre da sicher schon relevant
Nein. Auch kein Führerscheinentzug. Erst bei 21 kmh NETTO zu schnell.
Auch dann nicht. Erstens dürfte Tempo 80 für außerorts sprechen, zweitens gibt es bei 21 zu schnell noch keine Führerscheinkonsquenzen und drittens gibt es bestenfalls ein Fahrverbot. Das ist was ganz anderes als ein Führerscheinentzug.
Gemeint ist: Führerscheinentzug wäre für die Beamtenlaufbahn relevant
Ein FS-Entzug ist hier aber auf weitem Feld nicht in Sicht. Nicht annähernd.
Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist keine Haarspalterei, sondern gewaltig groß. Auch wenn es für dich ähnlich klingt.
Das interessiert keine Sau, denn das ist eine bloße Ordnungswidrigkeit.
Servus, es kann auch möglich sein, dass ich gute 105 km/h gefahren bin und mir eventuell ein Aufbauseminar und Fahrverbot drohen.