Gendern in wissenschaftlichen Abschlussarbeiten?

5 Antworten

Bei uns konnte das jeder machen wie er/ sie das wollte.

Ich persönlich habe den Gender-Disclaimer irgendwo an den Anfang gestellt, der eben sinngemäß sagt, dass die Verwendung der männlichen Form weibliche Personen nicht ausschließt, da gibt's online Standardformulierungen für. Es gab aber auch Hausarbeiten und Abschlussarbeiten, die das mit /innen oder mit * durchgezogen haben. Das führte dann zu neuen Fragen, zB als es um Ingenieure/innen bei einem Bauvorhaben um 1850 ging. Hier bezweifle ich sehr, dass auch nur eine weibliche Ingenieurin dabei war und das Gendern kam mir ulkig und an sich auch sachlich falsch vor. Mir persönlich ging es irgendwann zu weit, wenn stehende Wörter verändert wurden, also plötzlich von "jedermensch" die Rede war anstatt von "jedermann". Hier würde ich mich dann doch an den Duden halten. Das ist aber an sich nur ein Ausdrucksfehler, davon hat jede Arbeit viele und einer mehr oder weniger macht da eh nichts aus.

Frage im Zweifel bei Deinem Betreuer nach, den meisten wird es egal sein. Manchmal gibt es aber auch tatsächlich Regelungen dafür am Institut, das ist immer ganz verschieden.

Ich würde das mit der entsprechenden Uni klären, da viele Universitäten ihre eigenen Vorgaben und Formalien haben. Im Zweifel ist dann für dich die entsprechende Prüfungsordnung gültig, die du beim Eintritt akzeptiert hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtsanwaltsfachangestellte

Ganz simpel: Solche Vorschriften sind je nach Universität und Institut unterschiedlich. Wer sich an die jeweiligen Vorgaben hält, muss auch keine negativen Konsequenzen befürchten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Doktor der Englischen Sprachwissenschaft

Mit deinem Beispiel der Giraffe fällt mir spontan ein anderes Beispiel ein: in Verkehrsnachrichten wurde noch nie von Gafferinnen und Gaffern berichtet, nur die männliche Form wird benutzt.
Und noch keine Hyperemanze hat protestiert.

Oder im Strafgesetzbuch findet sich der § 211, der Mordparagraf: nach wie vor in folgender Fassung:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer...
Und noch keine Hyperemanze hat protestiert.

Es ist für eine wissenschaftliche Institution höchst unseriös, wenn sie an wissenschaftliche Arbeiten die Anforderungen stellt, dass alles geschlechterneutral geschrieben werden muss. Bei uns ist das keine Pflicht und wirkt sich auch nicht auf das Ergebnis aus. Wie eine Pflicht prüfungsrechtlich zu bewerten ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich für meinen Teil weigere mich, an jedes Wort ein Sternchen dran zu hängen.